Der Rechnungshof kritisiert die ÖBB in dem Bericht wegen ihrer "mangelnden Strategie" bezüglich Firmenhandys und Telefonanschlüssen. Am bestehenden Vertrag für Festnetz- und Mobiltelefone mit Telekom/Mobilkom sei jahrelang festgehalten worden, obwohl die Kosten - bei sinkenden Marktpreisen - zwischen 2003 und 2007 um 20 Prozent auf 6,82 Millionen Euro stiegen. Dazu kommt noch der "Handyschwund", der durch Manipulation bzw. mangelnde Aufsicht entstanden sei.
Die besagten Telefone sind ab dem Jahr 2003 außerhalb der Rahmenverträge der ÖBB mit der Mobilkom bestellt worden, fanden laut RH aber nie Verwendung im Unternehmen. Eine interne Untersuchung im Jahr 2005 ergab, dass bei 26.657 an die ÖBB gelieferten Handys nur etwa zwei Drittel der Käufe in der ÖBB-Buchhaltung nachvollziehbar waren. Bei rund 8.600 Handys konnte der Verbleib laut RH nicht geklärt werden.
RH: "200.000 Monate zusätzliche Bindungsfrist"
Die Bahn hatte damals mit zwei Vertragshändlern (Elektrohändlern) von A1 Hardware-Rahmenverträge abgeschlossen. Neue Handys und Austausch- oder Upgrademodelle holten ÖBB-Mitarbeiter per Gutschein auschließlich beim Händler. Wurde ein Gerät zu den günstigen Konditionen erworben, zahlte A1 dem Händler - wie im Mobilfunkgeschäft üblich - die Differenz zum Marktpreis und erhöhte dafür die ÖBB-Bindung um 24 Monate.
Laut RH steigerten die exakt 8.597 "Schwund-Handys" die Bindungsverpflichtung der ÖBB bei A1 um 200.000 Monate. "Dies entsprach Mitte 2005 einem Gegenwert an zu zahlender Grundgebühr von rund 2,59 Millionen Euro." Freilich gilt das aber nur unter der Annahme, die ÖBB hätten ihre Verträge mit A1 in der Zwischenzeit optimieren, kündigen bzw. eine neue Ausschreibung veranlassen wollen. Laut ÖBB-Sprecher Ruhaltinger sei der Vertrag mit A1 ohnehin fix bis 1. Jänner 2007 gelaufen. Die Bindungsregelung gebe es so wie vom RH dargestellt gar nicht. Daher seien die vom RH festgestellten 200.000 zusätzlichen Monate bloß eine mathematische Rechnung und kein Schaden. Ab 2007 gab es eine neue Strategie und neue Verträge für den kompletten Konzern.
Was bleibt ist die Tatsache, dass sich Hunderte ÖBB-Mitarbeiter über einen ihrer Kollegen in der damaligen ÖBB Infrastruktur Bau GmbH günstige Handys besorgt haben. Der RH vermutet für den Privatzweck, die ÖBB gehen davon aus, dass die nicht über das SAP-System bestellten Handys auch so manches alte Firmenmodell ersetzten. Regulär tausche man die Firmenhandys alle vier Jahre aus, so Ruhaltinger zu krone.at. Auf die vielen Handy-Einkäufe machte übrigens erst A1 die ÖBB im Jahr 2005 aufmerksam.
Mitarbeiter konnte mit Fotokopie Bestellung manipulieren
Die Bestellungen ohne Involvierung der ÖBB-Buchhaltung ermöglichte eine Ausnahmeregelung für einige Dienststellen und der Umstand, dass ein Vertragshändler die Bestellungen für die stark vergünstigten Handys - entgegen der Abmachung mit den Bundesbahnen - ohne Originalunterschrift entgegennahm und abwickelte.
Im RH-Bericht heißt es: "Der mit den Mobiltelefonbestellungen betraute Mitarbeiter der Regionalleitung Ost (der Infrastruktur Bau GmbH, Anm.) übermittelte bei Bestellungen außerhalb der Hardware-Rahmenverträge den Anforderungsschein für die Preisreduktion [...] per Fax an den Händler. Dies erleichterte dem Mitarbeiter Manipulationen, mit denen er dritten Personen Mobiltelefone zu ÖBB-Konditionen (preisreduziert) verschaffte: Er legte die Anforderungsscheine nicht mehr seinem Dienstvorgesetzten zur Unterschrift vor, sondern kopierte von einem unterschriebenen Anforderungsschein Stempel und Unterschrift des Vorgesetzten, änderte Stückzahlen und Datum und faxte den so manipulierten Anforderungsschein an den Händler. [...] Im Durchschnitt wurden über einen Anforderungsschein 20 bis 40 Mobiltelefone bezogen."
Laut Ruhaltinger schickte der Mitarbeiter den Kollegen die Gutscheine für die Mobiltelefone, die wiederum beim entsprechenden Händler ihre Handys abholten und die niedrigen Beträge (Zitat Ruhaltinger: "So 25 Euro") aus der eigenen Tasche ganz normal an der Kassa bezahlten. Auf diese Weise konnte in nur drei Jahren diese hohe Zahl an Mobiltelefonen von nur einer Person bewegt werden.
ÖBB: Keine Strafe, weil kein Sachschaden
Besonders heftig kritisiert wird vom RH, dass die ÖBB erst fünf Monate nach Bekanntwerden der Machenschaften disziplinäre Schritte gegen den Mitarbeiter einleiteten und "trotz starker Indizien für eine gerichtlich strafbare Handlung keine Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet haben". Der Betroffene wurde suspendiert, entzog sich dem Disziplinarverfahren aber durch eine Kündigung. Weiters kritisiert der RH, dass eine Mitverantwortung der Vertragspartner, die Bestellungen ohne Originalunterschrift akzeptiert hatten, nicht geprüft worden sei.
Laut ÖBB-Sprecher Ruhaltinger habe man sich über mögliche straf- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen erkundigt, sei aber zu dem Entschluss gekommen, dass beides kaum Erfolgsaussichten hätte. "Uns ist kein Schaden entstanden, nicht ein Cent", so Ruhaltinger. Der Mitarbeiter habe sich an den Deals mit den Kollegen nicht bereichert. Die gestützten Handypreise habe im Endeffekt die Mobilkom bezahlt, so der ÖBB-Sprecher. "Und die holt sich das Geld ja ohnehin über die Telefongebühren wieder zurück."
Womit die ÖBB die Kritik des Rechnungshofes bestätigen, man hätte zu hohe Telefonkosten und ineffiziente Verträge...
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