Ein Exponat, das am Wochenende auf einer Begräbnismesse in Amsterdam zur Schau gestellt wurde, erhitzt die Gemüter: Das Gerät „Sarco“ des australischen Arztes und Sterbehilfe-Aktivisten Philip Nitschke ist nichts anderes als eine Selbstmordmaschine mit einer kleinen 3D-gedruckten Kabine, in die auf Knopfdruck Stickstoff geleitet wird, woraufhin der User bewusstlos wird und erstickt. Messebesucher konnten die Maschine in einer Virtual-Reality-Simulation ausprobieren.
In den liberalen Niederlanden ist Sterbehilfe gesetzlich erlaubt. Da verwundert es kaum, dass auf der Begräbnismesse in Amsterdam auch Euthanasie ein Thema war. Die Idee des australischen Sterbehilfe-Befürworters Philip Nitschke schlägt allerdings über die Grenzen der Messe hinaus hohe Wellen. Er hat eine Kapsel entwickelt, in die sich Menschen setzen und ihrem Leben ein Ende machen können.
„Die Kapsel wird mit Stickstoff gefüllt“
„Die Person, die sterben will, drückt einen Knopf und die Kapsel wird mit Stickstoff gefüllt. Er oder sie wird sich ein bisschen schwindelig fühlen, dann aber schnell das Bewusstsein verlieren und sterben“, erklärt der Erfinder sein morbides Konstrukt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Messebesucher konnten Maschine in VR testen
Nitschke bot Besuchern der Begräbnismesse die Möglichkeit, seine Erfindung in virtueller Realität auszuprobieren. Der Erfinder beschreibt sich selbst als Aktivist für „freiwillige Euthanasie und rationalen Suizid“, engagiert sich in der Pro-Euthanasie-NGO Exit International.
Nitschke glaubt, den Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen, sei ein fundamentales Menschenrecht. „Es ist nicht nur ein medizinisches Privileg für die Schwerkranken. Wenn man das wertvolle Geschenk des Lebens erhalten hat, sollte man auch in der Lage sein, dieses Geschenk zu einem selbst gewählten Zeitpunkt wieder abzugeben.“
Euthanasie unterliegt strengen Regeln
Eine Argumentation, mit der der Australier selbst im liberalen Holland kontroverse Diskussionen auslöst. Die aktive Sterbehilfe ist dort nur gestattet, wenn ein Arzt den Antragsteller begleitet und feststellt, dass die Euthanasie auf dessen ausdrücklichen Wunsch erfolgt, der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich ist, der Patient hinreichend über seine Situation und Aussichten aufgeklärt wurde, es keine bessere medizinische Lösung gibt, die Sterbehilfe mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird und ein zweiter Arzt all diese Voraussetzungen schriftlich bestätigt.
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