Es ist vollbracht: Das Verfahren nach der „Schlacht“ zwischen Türken und Afghanen im Lehener Park ist mehr als zweieinhalb Jahre nach der Tat rechtskräftig abgeschlossen. Bei der Berufungsverhandlung ging es noch um die Haftstrafen von fünf der acht Verurteilten. „Es bleibt alles gleich“, verkündete der Vorsitzende.
Bei allen fünf Afghanen wollte Staatsanwältin Herta Stix hinsichtlich der Strafe eine „Korrektur nach oben“. Drei baten um Straf-Reduktion. Die Banden-Schlägerei damals war geprägt von „besonderer Brutalität und Kaltblütigkeit“, so Stix.
12 Personen schlugen aufeinander ein, einer starb
Ahmed S. (50) verlor in jener Nacht von 21. auf den 22. September 2015 sein Leben: Ein Afghane (17) stach ihm ein Messer in den Rücken. Das Opfer hatte selbst die Schlägerei ausgelöst, da sein Sohn tags zuvor Schläge abbekam. 12 Personen, acht Afghanen und vier Türken, waren an der „regelrechten Schlacht“, wie es Verfahrenshelfer Wolfgang Hauptmann bezeichnete, beteiligt. Der folgende Prozess begann Mitte Mai 2016 und endete Anfang Dezember. Zwei (21, 22) der acht damals Verurteilten haben nur zwei Wochen danach wieder zugestochen: „Warum“, wollte der Vorsitzende des Berufungssenates, Karl Bergmayr, wissen. „Es war ein Fehler, es tut mir leid“, teilte das Duo unisono mit.
Berufungssenat bestätigte Haftstrafen
Auch die anderen bereuten ihr Handeln: „Am liebsten würde ich es rückgängig machen“, richtete der Mörder aus. Er muss sieben Jahre absitzen. „Diese Strafe sehen wir nicht als überzogen“, so Bergmayr. Zwei müssen für vier Jahre ins Gefängnis. Der Rest bekam teilbedingte Haftstrafen zwischen 15 und 28 Monaten - bei zwei Männern wurden diese nun auch bestätigt.
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