Österreich hält trotz Bedenken der Europäischen Union daran fest, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder zu kürzen. Die türkis-blaue Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat eine entsprechende Gesetzesvorlage beschlossen. Die Familienbeihilfe, die an in Österreich arbeitende Eltern geht, soll mit Beginn 2019 an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Heimatland angepasst werden. Das werde mehr als 100 Millionen Euro Ersparnis bringen, sagte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). „Diese Mittel sollen für Kinder in Österreich verwendet werden.“ In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2019 - nach dem Ratsvorsitz Österreichs. Die EU-Kommission kündigte an, das Gesetz auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen zu wollen. Dieser Prüfung sieht die Regierung gelassen entgegen.
Die Familienbeihilfe sei kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung, betonte Bogner-Strauß. Sie soll die Lebenshaltungskosten teilweise ersetzen und diese seien aufgrund der unterschiedlichen Preisniveaus in den EU-Mitgliedsstaaten auch unterschiedlich.
Österreich zahlte 2016 273 Millionen Euro an 130.000 im Ausland lebende Kinder
Besonders betroffen von den Kürzungen sind nach Regierungsangaben Familien, deren Kinder in Ungarn, Griechenland, Rumänien oder Bulgarien leben. Für Kinder in der Schweiz oder Belgien wird hingegen künftig mehr gezahlt. Waren es bisher monatlich 172,4 Euro, sollen es für Neugeborene in Belgien künftig 175,5 Euro, in Ungarn 93,61 Euro und in Griechenland 136,54 Euro sein, hieß es aus dem Familienressort. Im Jahr 2016 gingen 273 Millionen Euro Familienbeihilfe an rund 130.000 im EU-Ausland und der Schweiz lebende Kinder. Das sind rund sieben Prozent dieser in Österreich gezahlten Sozialleistung.
Hofer von Europarechtskonformität überzeugt
Die EU-Kommission kündigte an, das Gesetz auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen zu wollen. Arbeitnehmer dürften nicht wegen ihrer Nationalität diskriminiert werden, hieß es aus Brüssel. Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) zeigte sich am Mittwoch davon überzeugt, dass das neue Modell europarechtskonform ist. Ein eigenes Gutachten habe das Vorhaben der Regierung bereits als rechtmäßig eingestuft. Hofer verwies weiters darauf, dass es bei EU-Beamten auch eine Indexierung gibt. Auch betonte Hofer, dass im Zuge der Brexit-Verhandlungen bereits ein Modell erarbeitet wurde und der Rat diesem Kommissionsvorschlag einstimmig zugestimmt habe. „Wir rechnen damit, dass sich unsere Rechtsmeinung auch durchsetzen wird“, so Hofer.
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