Da ist Vizekanzler und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache aber ziemlich ins Fettnäpfchen getreten: Ausgerechnet ein Video seiner eigenen Partei anlässlich der 1.-Mai-Kundgebung zeigt ihn rauchend im Bierzelt des Urfahranermarktes in Linz. Das Problem: Rauchen im Bierzelt ist seit 1. Mai verboten. „Für mich war das eine FPÖ-interne Veranstaltung und mir war das allgemeine Rauchverbot im Zelt nicht bewusst. Eine allfällige Strafe werde ich natürlich bezahlen“, sagte Strache nach seinem Fauxpas.
Mit dem Rauchen im Bierzelt verstieß Strache gleich am ersten Tag der Gültigkeit gegen das Gesetz. „Ich halte mich sonst immer an das Rauchverbot, vor allem, wenn es in Lokalen angeschrieben ist. Ich entschuldige mich für diesen Irrtum“, sagte Strache.
Strafe bis zu 100 Euro möglich
Seit 1. Mai 2018 gilt ein Rauchverbot bei Zeltfesten und in Mehrzweckhallen: „Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen. Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte“, heißt es dem Gesetzestext, den die türkis-blaue Regierung zum „umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz“ verabschiedet hatte. Auch die Strafen sind darin aufgezählt: Diese Verwaltungsübertretung ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 1000 Euro zu bestrafen.
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