"Nach der Teilnahme am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist die nun erfolgte EU-Beschwerde der nächste Schritt des Landes Wien im Kampf gegen das AKW Mochovce", erläuterte Umweltstadträtin Ulli Sima. Weiters hätten die Betreiber nach Ansicht der Landesregierung gegen die von allen Staaten der EU unterzeichnete "Aarhus-Konvention" verstoßen. Faktum sei, dass vor Einbindung der Öffentlichkeit bereits 70 Prozent der Bauten und rund 30 Prozent der Installationen fertiggestellt waren. "Es ist inakzeptabel, vor vollendete Tatsachen" gestellt zu werden, so Sima.
Bricht die Slowakei "Aarhus-Konvention"?
Internationales Recht regle in der "Aarhus-Konvention" klar, dass jede Vertragspartei verpflichtet ist, eine frühe Öffentlichkeits-Beteiligung zu einem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem alle Optionen noch offen stehen. "Davon kann in Mochovce keine Rede sein, die beiden Blöcke stehen, die Anlagenteile aus den 80er Jahren sind zum Teil eingebaut, zum Teil eingemottet", so Sima. Weiterer Punkt der Beschwerde ist, dass keine Überprüfung des UVP-Verfahrens vor einem Gericht oder einer unabhängigen und unparteiischen Stelle erzwungen werden kann, was nach EU-Recht möglich sein müsste.
204.000 Wienerinnen und Wiener protestierten
Beim grenzüberschreitenden UVP-Verfahren hatten sich mehr als 204.000 Wienerinnen und Wiener beteiligt und ihren persönlichen Einspruch gegen Mochovce deponiert. Im Rahmen eines Anti-Atom-Gipfels mit allen vier im Rathaus vertretenen Parteien wurde die Landesregierung am 28. September aufgefordert, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, da der Verdacht bestand, dass die Slowakei das UVP-Verfahren nicht EU-konform umsetzt. "Diesen Beschluss haben wir nun umgesetzt, das Land Wien wird auch weiter alle Möglichkeiten im Kampf gegen das grenznahe AKW Mochovce nützen", betont Sima.
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