Der Oststeirer war 2003 wegen versuchten Mordes in Graz zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil basierte damals auf dem gerichtsmedizinischen Gutachten des Sachverständigen Peter Grabuschnigg. Er stellte fest, dass das Opfer vom Angeklagten niedergeschlagen oder gegen die Wand geschleudert worden war. Gefunden hatte man die Frau auf dem Boden vor dem Haus. Christian W. habe sie nach dem Mordversuch dorthin gebracht, waren sich die Geschwornen einig.
Entlastungszeugin und zweites Gutachten
Neue Munition bekam der Fall, als die damals siebenjährige Nichte des Inhaftierten ihr "großes Geheimnis" verriet - nämlich, dass sie damals gesehen habe, "wie die Frau vom Onkel Christian vom Balkon gestürzt ist". Zweite Stütze: ein Gutachten des Boltzmann-Instituts. Darin heißt es, das vermeintliche Opfer habe seine Verletzungen "in keinem Fall durch eine Fremdhandlung" erlitten.
"So etwas kann man nie ausschließen", so die zuständige Staatsanwältin Barbara Schwarz. In der Begründung des Oberlandesgerichts wurde weiter ausgeführt, dass auch die neuen Beweise am ursprünglichen Urteil nichts geändert hätten.
Wahrungsbeschwerde angeregt
"Es ist eine einzige Sauerei", polterte Anwalt Peter Gradischnig. "Alle neuen Beweise wurden negiert." Der Jurist hat nun eine Wahrungsbeschwerde bei der Generalprokuratur angeregt.
von Eva Molitschnig ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
Symbolbild
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