Drama am Wörthersee

Nach Bootsunfall: 10 Monate Haft für Alko-Kapitän

Österreich
16.05.2018 19:59

Mit zwei Schuldsprüchen hat am Mittwoch der Prozess um den tödlichen Motorbootunfall am Wörthersee vom Juni 2017 geendet. Richter Matthias Polak fällte nach drei Verhandlungstagen am Landesgericht Klagenfurt sein Urteil. Der Erstangeklagte, ein 45 Jahre alter Unternehmer aus Niederösterreich, wurde zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Zweitangeklagte, ein 33-jähriger Kärntner, erhielt drei Monate bedingt.

Der Niederösterreicher, dessen gleichaltriger Freund bei dem Unfall am Wörthersee aus dem Boot gefallen und mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten war, wurde wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, der Zweitangeklagte, ein 33-jähriger Klagenfurter, wegen fahrlässiger Tötung.

Angeklagter: „Unfall war nicht so, wie der Gutachter das behauptet“
Dem Alko-Kapitän kam kein Wort des Bedauerns über die Lippen, als er nach zehn Stunden Prozess das Wort ergriff: „Der Unfall am Wörthersee war nicht so, wie der Gutachter das behauptet. Das erschüttert mich.“ Sein Appell an den Richter, ihn freizusprechen, verhallte ungehört.

Richter Matthias Pollak und Sachverständige beim Gerichtsprozess nach dem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee (Bild: Kerstin Wassermann)
Richter Matthias Pollak und Sachverständige beim Gerichtsprozess nach dem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee

Bootsführer: „Ich habe nicht eingreifen können“
Es gehe um ein Menschenleben, wie auch Staatsanwalt Christian Pirker betonte. Beim Zweitangeklagten, dem Bootsführer, klang das so: „Es tut mir so leid, was da passiert ist, aber ich habe nicht eingreifen können.“ Der Verteidiger des Unternehmers, Alexander Todor-Kostic, rief zur Schlammschlacht gegen den Gutachter auf. „Unsachlich, falsch, ohne Kenntnis“, waren noch die höflichsten Formulierungen, die er für die Expertise des Schiffssachverständigen Hermann Steffan fand.

Doch Steffan blieb ungerührt bei seiner Version des Unglücks, das er mit Computermodellen im voll besetzten größten Klagenfurter Gerichtssaal präsentierte: Nein, es sei unmöglich, dass der Angeklagte, wie er behauptete, bei einem Eindrehmanöver - einem sogenannten Powerturn - mit über Bord gegangen wäre und gar nichts für den Unfall könne.

Unternehmer meldete Berufung an
Richter Mathias Polak, der sich das Hickhack um das Gerichtsgutachten sehr lange und ruhig anhörte, sorgte dann mit seinem klaren Urteil für Schrecksekunden bei den beiden Angeklagten: drei Monate bedingt für den Bootsführer - weil er doch hätte ein Leben retten können, hätte er den alkoholisierten Gast nicht ans Steuer gelassen. Und zehn Monate Haft für den Unternehmer, der den Tod des Freundes zu verantworten habe. Er meldete sofort Berufung an. Bei Rechtskraft muss er wohl mit einer Fußfessel rechnen.

Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung/krone.at

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