Paukenschlag in der Affäre rund um Peter Pilz: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat alle anhängigen Verfahren gegen den 64-jährigen Politiker wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung eingestellt. Dies teilte die Anklagebehörde am Dienstag in einer Aussendung mit. Bereits Anfang Mai ließ Pilz in einem Facebook-Video (siehe oben) mit der Meldung aufhorchen, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nach Zeugenbefragungen nicht mehr aufrechtzuerhalten seien. Die Liste Pilz kündigte für Mittwoch eine Pressekonferenz an.
Ermittelt wurden drei „Themenkomplexe“ - darunter die angebliche sexuelle Belästigung am Rande des Forums Alpbach und mutmaßliche Vorfälle zum Nachteil einer Mitarbeiterin des grünen Parlamentsklubs. Nach den erhobenen Vorwürfen Anfang November gab Pilz bekannt, dass er vorläufig auf sein Nationalratsmandat verzichten werde.
Sowohl die betroffene Mitarbeiterin, die Pilz verbale und körperliche Belästigungen vorgeworfen hatte, als auch die Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei, die der damalige Grün-Mandatar in Alpbach begrapscht haben soll, hätten der Anklagebehörde jedoch keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Bei letzterem Fall wäre überdies eine „allenfalls stattgefundene sexuelle Belästigung“ verjährt, so die Innsbrucker Staatsanwaltschaft.
Die betroffene Frau habe zwar übereinstimmend mit zwei Augenzeugen davon berichtet, beim Forum zu später Stunde ohne Gewaltanwendung an mehreren Körperstellen berührt worden zu sein. Die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilte sie laut Staatsanwaltschaft aber nicht. Ebenso die Mitarbeiterin des Parlamentsklubs der Grünen: Sie ließ durch ihre Rechtsanwältin mitteilen, dass die Vorfälle ihrer Ansicht nach strafrechtlich nicht relevant seien. Zudem habe sie auch ihren Namen nicht bekannt gegeben.
„Kein Strafbestand erfült“
Der dritte „Themenkomplex“ drehte sich um jene vier Frauen, die sich bei der Wochenzeitung „Falter“ gemeldet und von angeblichen Übergriffen berichtet hatten. Die Staatsanwaltschaft erhielt die Identitäten von zwei der Frauen. Beide hätten jeweils einen Vorfall beschrieben, durch den sie sich belästigt gefühlt haben. Dabei sei aber kein Straftatbestand erfüllt worden. Die Namen der anderen beiden Frauen seien der Staatsanwaltschaft nicht bekannt, hieß es. Der sich aus dem Bericht der Wochenzeitung ergebende Hinweis, die Frauen könnten Opfer einer sexuellen Belästigung geworden sein, sei damit nicht mehr überprüfbar. Daher erfolgte die Einstellung „mangels Beweisen“.
Einem politischen Comeback von Pilz steht damit endgültig nichts mehr im Wege. Bereits Anfang Mai hatte er bekannt gegeben, dass er „rechtzeitig zu den U-Ausschüssen“ ins Parlament zurückkehren werde. Die U-Ausschüsse betreffen - wir berichteten mehrmals - die Causa Eurofighter sowie die BVT-Affäre.
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