Neues Gesetz:

Risiko-Kraxler werden künftig zur Kasse gebeten

Oberösterreich
23.05.2018 09:00

Wer in Badeschlapfen oder bei Schlechtwetter auf den Berg geht und Hilfe braucht, muss das Sparschwein schlachten. Denn Risiko-Kraxler und -Wanderer müssen nach einer Gesetzesnovelle den Einsatz bezahlen. Bei jährlich 550 Unfällen mit 20 Toten auf den Bergen in OÖ sind viele dabei, die fahrlässig ausgelöst werden.

„Präventiv fehlt uns die Handhabe. Wir können Leute nur darauf hinweisen, wenn wir sehen, dass sie falsch ausgerüstet sind oder sich unnötig in Gefahr begeben“, weiß Hans-Peter Magritzer, Chef der Alpinpolizei in Oberösterreich.

Novelle Sicherheitspolizeigesetz
Aber nach der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes dürfen jene, die grob fahrlässig handeln und damit einen Hilfseinsatz auslösen, zur Kasse gebeten werden. Da wird’s sicher einige Grenzfälle geben, aber etwa jene Tschechen, die bei Schlechtwetter in den Klettersteig in Hallstatt eingestiegen waren oder eine Truppe Wanderer, die vom Hüttenwirt auf das aufziehende Gewitter hingewiesen worden war, dennoch weiterging und prompt in Not geriet, bekommen künftig eine Rechnung.

Gut ausgerüstet
Jener 35-jährige Bergläufer, der - wie berichtet - am Traunstein neben seinem Freund verunglückte, war richtig ausgerüstet, aber Norbert B. aus Frankenburg war erst das zweite Mal am Traunstein unterwegs.

Unfallort als Anziehungspunkt
Die Unglücksstelle, bei der Norbert B. am Mairalm-Steig gestolpert und 100 Meter abgestürzt war, wird in den nächsten Tagen makaberer Anziehungspunkt: „Wir wissen von früheren Unglücken, dass Leute extra hierher kommen, um die Stelle in Augenschein zu nehmen“, ärgert sich Hans-Peter Magritzer über diesen Gaffer-Tourismus. Dagegen gibt’s aber keine rechtliche Handhabe.

Markus Schütz/Kronen Zeitung

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