Einer der Beschuldigten in der Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll am Donnerstag vom Innenministerium entlassen worden sein. Die Entlassung des Chefs der Spionageaabwehrabteilung soll aber nichts mit der BVT-Affäre zu tun haben. Dem Mann wird vorgeworfen, als geheim klassifizierte Akten zu Hause aufbewahrt zu haben.
Die Akten sollen bei der Hausdurchsuchung sogar bei ihm belassen worden sein, berichtet die „Presse“. Der Abteilungsleiter soll sie einen Tag nach seiner Suspendierung zurückgegeben haben. Der Mann soll nach Eigenangaben die Akten zu Hause aufbewahrt haben, weil er im Pflegeurlaub für seine Tochter von zu Hause gearbeitet habe.
Anwalt will gegen Entlassung vorgehen
Der Anwalt des Entlassenen will gegen den Schritt arbeitsrechtlich vorgehen: „Einen Mitarbeiter eines Ministeriums dafür zu entlassen, dass er - wie in diesem Fall sogar während eines Pflegeurlaubes - auch von zu Hause aus gearbeitet hat, ist absurd und lebensfremd“, wird Jurist Helmut Engelbrecht zitiert.
„Kein widerrechtlicher Zugriff durch Dritte“
Angesichts der knappen Personalsituation sei dies sogar unumgänglich gewesen, argumentiert der Anwalt. „Schriftstücke wurden dabei stets sorgfältig aufbewahrt, sodass kein widerrechtlicher Zugriff durch Dritte erfolgen konnte. Die Entlassung ist auch deshalb verfehlt, weil dieser Vorwurf dem Ministerium schon seit Monaten bekannt war.“ Die Entlassung sei daher jedenfalls verfristet.
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