Der österreichische Datenschützer Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, rechnet aufgrund der seit Freitag geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit einer Welle von Abmahnungen und Schadensersatzklagen. Die vielen E-Mails, die Internetanwender in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten haben, bezeichnete Zeger als „Unsinn“.
„Ab heute, und das ist bei vielen untergegangen, gibt es eben die Möglichkeit, bei jeder Datenschutzverletzung einen Schadenersatz, der dann meist bei ungefähr 1000 Euro beginnt, bei Gericht einzuklagen und da sind die Erfolgsaussichten sehr hoch“, sagte Zeger am Freitag im Ö1-Morgenjournal.
Kommt jetzt große Abmahnwelle?
Der Datenschützer erwartet statt Beschwerden bei der Datenschutzbehörde eine Abmahnwelle. „Die einfachste Möglichkeit ist, die Firma abzumahnen, darauf hinzuweisen, dass man hier eine Datenschutzverletzung sieht und eben auch eine entsprechende Entschädigung zu fordern. Bekommt man die nicht, geht man zu Gericht. Das geht relativ einfach, ist halbwegs gut auch abgesichert, mittlerweile, und ich weiß, dass es sehr viele Leute gibt, die viel lieber eine Entschädigung für einen Datenschutzmissbrauch wollen, als dass sie von einer Behörde einen schönen Bescheid bekommen auf dem draufsteht: Dir wurde Unrecht getan.“
„Spam“ im Zusammenhang mit neuer Verordnung
Die vielen E-Mails, die wegen der neuen Datenschutzregeln verschickt wurden, kritisierte Zeger. „Diese Art von Datenschutzgrundverordnungsspam, der sich die letzten Wochen hier ausgebreitet hat, das war eigentlich Unsinn, wurde auch durch falsche Meldungen von verschiedenen Kammern und Stellen provoziert. Tatsache ist, ich brauchte schon in der Vergangenheit Zustimmung und wenn ich die nicht hatte, dann durfte ich sogar diese Mails, die jetzt verschickt wurden, nicht verschicken“, so Zeger. „Das heißt, jeder, der solche Mails bekommen hat, ist gut beraten gewesen, nicht darauf zu antworten und der, der sich davon belästigt gefühlt hat, kann ab heute Schadenersatz verlangen, der viel wirksamer durchzusetzen sein wird als eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.“
Schon Kontrollverlust über Daten ist Verstoß
Das Neue an der Grundverordnung sei, dass sie sagt, schon der Verlust der Kontrolle über die persönlichen Daten sei eine Datenschutzverletzung. Von der DSGVO betroffene Organisationen müssten eigentlich die gesamte Verarbeitung auf Dauer belegen „und nicht nur ein paar Formulare ausfüllen und Zettel ausfüllen“, wie Zeger sagte. Im Übrigen glaubt er, dass die großen US-Anbieter wie Facebook und Google sehr viel besser vorbereitet seien als gedacht. „Man wird gespannt sein, was rauskommt bei den Klagen.“
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