Der Datenschutzaktivist Max Schrems hat am ersten Tag des Inkrafttretens der neuen Datenschutzgrundverordnung Beschwerden gegen Google, Facebook, WhatsApp und Instagram eingebracht. Kritisiert wurde ein Datenschutz à la „Friss oder Stirb“: „Tonnenweise wurden ‘Zustimmungen‘ verlangt, oft auch unter Zwang, den Dienst ohne Zustimmung nicht mehr nutzen zu können“, betonte die Datenschutz-NGO noyb.
Schrems, Vorsitzender des spendenfinanzierten Vereins, erklärte am Freitag in einer Aussendung: „Facebook hat sogar Konten von Usern geblockt, die keine Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl, das Konto löschen oder auf den Button drücken - das ist schlicht Erpressung.“ Die seit heute gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) solle den Nutzern eigentlich die freie Wahl geben, ob sie einer Datennutzung zustimmen oder nicht, betonte noyb.
Beschwerden in vier Ländern
Die vier sehr ähnlichen Beschwerden seien zeitgleich bei vier Behörden eingebracht worden. Facebook wurde in Österreich, Instagram in Belgien, WhatsApp in Hamburg und Google in Frankreich eingebracht. Neben den Behörden am Sitz der Betroffenen werde vermutlich auch die irische Datenschutzbehörde involviert, da der Sitz in drei Fällen in Irland liege.
Zwang und „Kopplung“ sind verboten
Die DSGVO verbiete Zwang zur Zustimmung und sehe auch ein „Koppelungsverbot“ vor, wonach man Dienstleistungen nicht mehr davon abhängig machen darf, ob ein Nutzer eine Zustimmung zur Datennutzung abgibt. Schrems: „Viele Nutzer wissen gar nicht, dass diese bisher nervige Art, Leute zur Zustimmung zu zwingen, nun zum Glück verboten ist.“ Dabei erlaube die DSGVO ausdrücklich nur jede Datenverarbeitung, die für die Dienstleistung strikt notwendig sei. „Es ist simpel: Für alles, das strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können“, erklärte Schrems.
„Der Kampf gegen Zwangszustimmungen“ sei auch für kleine und lokale Unternehmen wichtig. „Wir wollen sicherstellen, dass die großen Konzerne nicht die Zustimmung erzwingen können. Das ist besonders wichtig, damit sie keinen Vorteil gegenüber kleineren Unternehmen haben“, sagte Schrems. Wenn die Beschwerden von noyb.eu erfolgreich seien, sollten damit auch Pop-Ups, die eine Zustimmung vom Nutzer verlangen, in vielen Fällen der Vergangenheit angehören, meinte Schrems.
„Erste Nagelprobe für das Gesetz“
„Die Beschwerden werden auch eine erste Nagelprobe für das Gesetz sein“: Bei einem Strafrahmen von vier Prozent des weltweiten Umsatzes sei schon für eine „Zwangszustimmung“ im Fall von Google oder Facebook mehr als eine Milliarde Euro fällig. Schrems meinte: „Wir werden vermutlich nicht gleich Milliardenstrafe sehen, aber die Konzerne haben hier absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende Strafe.“
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