Erfolg für die Konsumentenschützer des VKI: Wegen Verletzung des Datenschutzgesetztes hat das Oberlandesgericht Wien die allgemeinen Geschäftsbedingungen von simpliTV für gesetzwidrig erklärt. Grund: Das Unternehmen hatte die Verwendung und Weitergabe von Kundendaten für Werbung erzwungen. Beanstandet wurde zudem die kostenpflichtige Kundendienst-Hotline der TV-Plattform.
Wollten Konsumenten Dienste von simpliTV (u.a. HD-Fernsehen über Empfang per Zimmerantenne) in Anspruch nehmen, mussten sie bei Vertragsabschluss den vom VKI beanstandeten Geschäftsbedingungen zustimmen. Diese enthielten Klauseln, nach denen simpliTV und dessen verbundene Unternehmen wie der ORF oder die Gebühren Info Service GmbH (GIS) die Daten der Kunden für Werbezwecke verwenden durften. Das widerspricht aber dem Datenschutzgesetz, betonten die Konsumentenschützer am Dienstag. Denn dieses sieht für die Gültigkeit der Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten vor, dass der Betroffene ohne Zwang zustimmt.
Auch in einem weiteren Punkt entschied das Oberlandesgericht Wien im Sinne der Konsumentenschützer. Für die Kundendienst-Hotline verwendete simpliTV eine 0810-Nummer. Anrufe zu einer solchen Nummer können allerdings Zusatzkosten verursachen. Laut simpliTV waren es hier bis zu zehn Cent pro Minute. Privaten Vertragskunden darf jedoch für die Benutzung der Kundendienst-Hotline des Unternehmens kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden. Diese Praxis wurde daher als gesetzwidrig beurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Keine Zustimmung mehr notwendig“
simpliTV betonte in einer Stellungnahme, dass für den Abschluss von Verträgen „seit Februar 2017 keine Zustimmung zum Erhalt von Werbung mehr notwendig“ sei. „Trotz gegenteiliger Rechtsansicht wurde von simpli bereits ab Kenntniserlangung der Bemängelung durch den VKI eine Entkoppelung der datenschutzrechtlichen Zustimmung für den Erhalt von Werbung von den AGB vorgenommen“, hieß es.
Bezüglich der Hotline erklärte das Unternehmen, dass seit Juni 2014 eine kostenfreie Service-Hotline für bestehende Kunden angeboten werde. Diese werde entsprechend kommuniziert. Die inkriminierte kostenpflichtige Bestell-Hotline richte sich „ausschließlich“ an Neukunden, die eine Bestellung vornehmen bzw. Produktinformationen erhalten möchten. Trotz Bereitstellung einer kostenfreien Service-Hotline für bestehende Kunden „konnte aber offenbar nicht gänzlich verhindert werden, dass sich einige Kunden mit Fragen betreffend bestehender Verträge an die kostenpflichtige Bestellhotline gewandt haben“.
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