Der „Oberste“ wartet

Swap-Urteil: Der Akt ist noch immer nicht da

Salzburg
30.05.2018 07:01

„Abwarten und Tee trinken“: Diesem Motto können Ex-Bürgermeister Heinz Schaden, Ex-Landesvize Othmar Raus und vier weitere im Swap-Prozess Verurteilte folgen. Während sich der Prozessbeginn nächste Woche jährt, hat der Oberste Gerichtshof immer noch nicht mit der Prüfung der Nichtigkeitsbeschwerden begonnen.

„Der Akt ist noch nicht da. Er ist aber auf dem Weg zu uns“, heißt es von OGH-Sprecherin Alexandra Michel-Kwapinski. Das heißt: Noch konnten die Höchstrichter die bereits eingelangten Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung) nicht prüfen. Sie richten sich gegen das Urteil wegen Untreue vom 28. Juli 2017: Schaden fasste drei Jahre teilbedingte Haft (ein Jahr unbedingt) aus, Raus und Hofrat Eduard Paulus je zwei Jahre (sechs Monate unbedingt) und drei Beamten Strafen zwischen 3 Jahre teilbedingt und 1 Jahr bedingt. Nicht rechtskräftig! Mit Ausnahme von Monika R., die ihr Urteil annahm

Entscheidung über Schuld und Strafhöhe

Sobald der Aktenberg die höchste Gerichtsinstanz erreicht hat, wird ein OGH-Senat über die Schuld der sechs Verurteilten und womöglich auch über die Strafhöhe entscheiden. Letzteres könnte auch dem Oberlandesgericht Linz überlassen werden. Dort lag der Akt bis vor kurzem. Wie Sprecher Herbert Ratzenböck informiert, hat ein OLG-Senat eine Beschwerde vom Verteidiger des Siebtangeklagten (Magistratsdirektor) überprüft. Und mit 16. Mai die erstinstanzliche Abweisung bestätigt. „Es ging um einen Antrag zur Herausgabe der Vollaufzeichnung des Hauptverfahrens“, so Ratzenböck. Da es keine Anordnung gab, den Swap-Prozess audiovisuell aufzunehmen, sei das auch nicht möglich.

Korruptionsjäger ermitteln weiter im Finanzskandal

Zuvor gab es bereits Anträge zur Fristenverlängerung zur Rechtsmittelausführung. Auch die Urteilsausfertigung benötigte Zeit. Die Redewendung „Die Mühlen der Justiz mahlen langsam“, trifft wohl zu. Denn auch die WKStA „ermittelt nach wie vor“, wie Sprecherin Ingrid Maschl-Clausen bestätigt und auf die „Komplexität“ verweist. Drei Verfahren rund um den Finanzskandal sind noch auf den Tischen der Korruptionsjäger: die 100 Derivat-Geschäfte, das Finanzstrafverfahren („hier haben wir einen Vorhabensbericht bereits erstattet“) und der Streitpunkt Anwaltskosten.

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