Trotz Ausreisepflicht
16 Dschihadisten können nicht abgeschoben werden
Obwohl sie bekannte Dschihadisten sind, dürfen sie in Deutschland bleiben - 16 Extremisten müssen im Bundesland Nordrhein-Westfalen geduldet werden. Die Gründe dafür wirken angesichts der Gefahr, die diese Islamisten für das eigene Land bzw. für die gesamte EU darstellen, grotesk: Teilweise fehlen Papiere, ist unklar, woher die Personen überhaupt kommen, oder es droht ihnen in der Heimat Folter - in vielen Fällen tauchen die Extremisten einfach unter.
In Deutschland leben derzeit 230.000 Menschen, die ausreisepflichtig sind. Viele dieser Personen können aber gar nicht abgeschoben werden - dies verhindern teilweise humanitäre Gründe, rechtliche Hindernisse, mangelnde Kooperation des Herkunftslandes oder das Untertauchen des Betroffenen, berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“.
Das trifft auch auf 16 als Gefährder eingestufte Extremisten in Nordrhein-Westfalen zu. Sechs Dschihadisten müssten sofort abgeschoben werden. Doch weil Papiere fehlen oder man gar nicht genau weiß, woher sie überhaupt stammen, dürfen sie bleiben.
Auch Osama bin Ladens Bodyguard darf bleiben
Den anderen zehn Islamisten fehlt ebenfalls das deutsche Aufenthaltsrecht. Aus unterschiedlichen Gründen kann die Abschiebung auch hier nicht vollstreckt werden. Der Tunesier Sami Ben Mohamed A., der als ehemaliger Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Terrorpaten Osama bin Laden gilt, bleibt in Deutschland, weil dem Hassprediger in seiner Heimat unmenschliche Behandlung oder sogar Folter droht. Der gefürchtete Islamist kassiert monatlich 1100 Euro Sozialhilfe vom Staat.
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