Das Verfahren zwischen dem Privatsender Puls 4 und der Videoplattform YouTube ist um eine Etappe reicher: Das Handelsgericht Wien sieht den Onlinedienst laut einer Aussendung des heimischen Fernsehsenders nicht als „neutralen Vermittler“, weshalb man sich nicht auf das Host-Provider-Privileg berufen könne. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, mit einer Berufung seitens YouTube ist zu rechnen.
Vor knapp vier Jahren hat Puls 4 ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Google-Tochter angestrebt, da auf YouTube urheberrechtliche geschützte Inhalte von Puls 4 hochgeladen und weiter vermarktet wurden. YouTube wiederum berief sich im weiteren Verlauf auf das Host-Provider-Privileg nach dem E-Commerce Gesetz, wonach man als technischer Dienstleister nicht für Inhalte von Nutzern haftbar ist.
YouTube für Gericht kein neutraler Vermittler
In der Aussendung vom Mittwoch zitiert Puls 4 nun aus dem Urteil des Handelsgerichts, dass YouTube durch die vorgenommenen „Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen (...) die Rolle eines neutralen Vermittlers“ verlasse.
Puls 4-Geschäftsführer Markus Breitenecker zufolge habe man damit „einen Meilenstein erreicht für die Bemühungen von Rechteinhabern weltweit, ihre Inhalte und die Möglichkeiten, sie wirtschaftlich zu verwerten, zurückzuerobern. Die Medien, die sich soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte, mit denen sie viele Millionen verdienen, auch Verantwortung übernehmen müssen.“
Die Entscheidung, die auf urheberrechtliche Ansprüche abzielt, sei in weiterer Folge auch auf andere Rechtsbereiche übertragbar, zeigte man sich bei Puls 4 überzeugt. Dabei bezog man sich auch auf „vergleichbare Onlineangebote/Medienplattformen wie Facebook“.
YouTube hält sich alle Optionen offen
YouTube hielt wiederum fest, dass man die Urteilsbegründung „eingehend prüfen“ werde. „Wir halten uns alle Optionen offen inklusive einer Berufung“, so ein Sprecher des Unternehmens.
„YouTube nimmt den Schutz des Urheberrechts sehr ernst und stellt Rechte-Inhabern Werkzeuge und Ressourcen zur Verfügung, mit denen sie ihre Inhalte schützen und verwerten können.“ Das letzte Worte dürfte in dieser Causa also noch nicht gesprochen sein.
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