Als „Keuschheitsprobe“

Deutsche Polizisten dürfen Kinderpornos hochladen

Digital
07.06.2018 16:10

Polizisten in Deutschland, die in der Pädophilenszene ermitteln, sollen künftig einschlägiges Material hochladen dürfen. Es soll ihnen den Zugang zu den Tätern erleichtern, die solche Uploads als „Keuschheitsprobe“ fordern. Das befürwortet eine Mehrheit der Justizminister der Länder. Doch Experten haben Zweifel.

Bei Ermittlungen zu Kinderpornografie im Internet sollen Polizisten künftig selbst einschlägiges Material hochladen dürfen. „Allerdings nur computergenerierte Bilder“, sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann am Donnerstag. Es wird also kein Kind in sexueller Pose fotografiert, sondern ein künstliches Bild programmiert.Mit dieser Methode fahndet auch eine Anti-Pädophilie-NGO erfolgreich nach Kinderschändern. 

Symbolbild (Bild: KRONEN ZEITUNG)
Symbolbild

Pädophile fordern von Neulingen „Keuschheitsprobe“
 Einen entsprechenden Entschluss fassten die Justizminister der Länder bei ihrer Konferenz auf der Wartburg. Die Bilder sollen Ermittler als sogenannte „Keuschheitsprobe“ nutzen, um Zugang zur Szene zu bekommen und so die eigentlichen Täter und Hintermänner zu überführen.

Ministerin Kühne-Hörmann hatte zunächst auch die Idee ins Spiel gebracht, im Einzelfall echtes kinderpornografisches Material zu nutzen, das bereits im Umlauf ist - vorausgesetzt die Opfer bieten das an. Diese Idee wurde allerdings wieder verworfen.

(Bild: stock.adobe.com)

Wirken computergenerierte Bilder echt genug?
 „Es geht um synthetische, künstliche Bilder, die echt wirken“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Im Ausland könnten Ermittler bereits auf diese Methode zurückgreifen, in Deutschland sei das bisher nicht möglich. Dabei könne es zu einer besseren Aufklärung führen. Die „Keuschheitsproben“ seien entscheidend, um überhaupt an die Täter zu kommen. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) hielt die Debatte dagegen für noch nicht beendet.

Auch Polizeiexperten sehen den Vorstoß kritisch, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler. „Verfälschte oder künstlich erzeugte Bilder sind für Täter relativ leicht als Fälschungen zu erkennen.“

(Bild: thinkstockphotos.de)

„Es fehlt geeignete Software, die uns unterstützt“
 
Er sieht den Ermittlungsarbeiten wegen Kinderpornografie im Internet ohnehin größere Baustellen: „Im Alltag muss eine unglaubliche Masse an Daten ausgewertet werden, dabei fehlt es an geeigneter Software, die uns unterstützt.“ Auch seien dafür mehr speziell geschulte Ermittler nötig. Die Auswertung von Festplatten etwa ziehe sich oft über Monate.

„Wir sehen den Schritt skeptisch“, sagte auch der Rechtsexperte der Gewerkschaft der Polizei, Sascha Braun. Der Erkenntnisgewinn durch den Einsatz solcher Bilder sei laut Fachleuten eher gering. „Der größte Bremsklotz für die erfolgreiche Bekämpfung von Kinderpornografie ist die fehlende Vorratsdatenspeicherung“, so Braun. 

Die deutsche Polizei registrierte laut Kriminalstatistik im vergangenen Jahr 16.317 Fälle, bei denen es um den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornos ging.

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