In Salzburg hat am Freitag ein Geschworenengericht die Einweisung eines Landwirts in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beschlossen. Der 44-Jährige hat zu Allerheiligen 2017 in Bischofshofen (Pongau) seiner 78-jährigen Mutter mit einem Flobertgewehr aus drei bis vier Metern Entfernung in den Rücken geschossen. Die Frau erlitt einen Steckschuss und verblutete innerlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger des Bergbauern keine Erklärung abgab.
Die Leiche versenkte der Mann später in einer Güllegrube am Hof. Laut einem Gerichtsgutachten war der Bergbauer bei der Tat nicht zurechnungsfähig. Er leidet an einer chronisch schizophrenen Psychose mit Wahnvorstellungen. In seiner Einvernahme durch die Polizei sagte der 44-Jährige aus, dass seine Mutter nach einer Operation am Knie vor Jahren gegen eine andere Frau ausgetauscht worden sei, die aber genauso aussah wie sie. Da diese Frau gebrechlich war, an schweren Kreuzschmerzen litt und es „nicht mehr lange gepackt hätte“, habe er sich gedacht, sie angesichts der beschwerlichen Arbeit am Hof von ihrem Leiden erlösen zu müssen.
„Das war eine andere Frau“
„Meine eigene Mama würde ich nie erschießen“, versicherte der Betroffene. „Das war eine andere Frau. Die ist so in sich zusammengefallen in letzter Zeit.“ Die richtige Mutter sei während der Tat bei Verwandten im Tal gewesen. Als Bauer habe er auch das Recht gehabt, die Leiche auf eigenem Grund und Boden zu bestatten. „Es wäre besser gewesen, die Polizei zu rufen“, räumte er heute ein. „Ich wollte aber nicht, dass sie wegkommt.“
"Er war total emotionslos“
Die Schwester des Mannes meldete ihre Mutter am 3. November als vermisst. Als sie am Hof nachschaute, fehlte von der Frau jede Spur. „Dabei ist sie nie weit weggegangen“, erzählte sie am Freitag vor Gericht. Ihr Bruder habe damals nur gemeint, die Mutter sei seit dem Abend zuvor nicht mehr da. „Er war total ruhig und emotionslos. Und er war auch nicht beunruhigt.“ Gegenüber der Polizei machte der 44-Jährige zunächst widersprüchliche Angaben - und gab die Tat schließlich zu.
Ein Zustand einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades sei auf jeden Fall zweifelsfrei gegeben, sagte Gutachter Wolfgang Soukop. Und es bestehe mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, dass der Mann gleich gelagerte Straftaten erneut begehen könnte. „Aufgrund der Erkrankung besteht eine Gefährlichkeit, die eine Einweisung nicht nur rechtfertigt, sondern sie auch notwendig macht.“
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