Im Häfen erwischt

Anwalt schmuggelte Handys in Grazer Gefängnis

Steiermark
10.06.2018 06:00

Handys sind bei Häfenbrüdern heiß begehrt. In der Justizanstalt Graz-Karlau wurde Freitagnachmittag ein Rechtsanwalt dabei erwischt, wie er gleich zehn Mobiltelefone in die Haftanstalt schmuggeln wollte. Als Übergabeort war ein Mistkübel vorgesehen, der von Gefangenen geleert wird. Dem Juristen drohen jetzt drastische Konsequenzen.

„Ich bin jetzt 38 Jahre dabei, aber das habe ich noch nicht erlebt“, sagt Justizwachegewerkschafter Christian Kircher, von der „Krone“ mit dem Fall konfrontiert. Schon seit Längerem soll der Anwalt in Verdacht gestanden sein, Gegenstände ins Gefängnis zu schmuggeln.

(Bild: Jürgen Radspieler)

In flagranti ertappt
Die Kriminalpolizei wurde eingeschaltet, am Freitagnachmittag schnappte die Falle zu. Der Jurist wurde mit elf Handys erwischt, zehn davon könnten für die Häftlinge bestimmt gewesen sein. Sie hätten in einem Abfalleimer deponiert werden sollen, der Raum wäre am Samstag von Insassen gereinigt worden.

„Justizwache hat zu wenig Personal“
Für Kircher, den stellvertretenden Vorsitzenden der Justizwachegewerkschaft, ist damit wieder einmal belegt, zu welchen Problemen der Personalmangel bei der Justizwache führen kann: „Wir wollen auch stärker kontrollieren, dafür brauchen wir aber natürlich mehr Personal!“ Auch die Leitung der Justizanstalt Graz-Karlau bestätigt der „Krone“ den Vorfall. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte man aber keine Details bekannt geben.

(Bild: APA/Erwin Scheriau)

Dem Juristen drohen jetzt Konsequenzen 
Sollten die Vorwürfe zutreffen, hätte der Rechtsanwalt, für den die Unschuldsvermutung gilt, gegen Ehre und Anstand seines Berufsstandes verstoßen. Mögliche disziplinarrechtliche Konsequenzen sind laut dem versierten Grazer Anwalt Andreas Kleinbichler ein schriftlicher Verweis und eine Geldbuße bis zu 45.000 Euro, letztere wird im Wiederholungsfall empfindlich höher. Der vermeintliche Schmuggler könnte außerdem sein Recht verlieren, als Anwalt weiterarbeiten zu dürfen. Strafrechtliche Konsequenzen gibt es, wenn mit den Handys durch die Häftlinge Verbrechen begangen worden sind.

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