Schockierender Fall aus der Wiener Donaustadt: Mit starken Schmerzen und Übelkeit schleppte sich Daniel U. zu seiner Hausärztin. Dreimal hintereinander wimmelte die Kassenmedizinerin den 33-Jährigen im Eilverfahren ab. Erst eine Notoperation im Donauspital rettete dem Computerspezialisten in letzter Sekunde das Leben. Die Diagnose: Blinddarmdruchbruch!
Daniel U. musste mehrere Wochen im Spital bleiben und hat nun sein Leben lang eine große, hässliche Narbe am Bauch. Das hätte nicht sein müssen, hätte die Hausärztin ihren Patienten bei einem der drei Termine ordentlich untersucht. „Sie hat gemeint, ich habe nur eine Magengrippe und soll mich zu Hause ausruhen und Tee trinken.“ So verstrichen wertvolle eineinhalb Wochen, in denen der entzündete Darm zur lebensgefährlichen Bedrohung heranwuchs.
Weiterer Schock vor Gericht
Der Donaustädter klagte auf Schmerzensgeld. Vor Gericht der nächste Schock: Der Gutachter konnten keinen Behandlungsfehler erkennen. Das kam sogar dem Richter komisch vor. Daniels U.’s Anwalt Johannes Bügler setzte schließlich einen zweiten Sachverständigen durch. Für den war die Sache völlig klar. Jeder Wald-und-Wiesen-Doktor hätte diese sehr häufige und gewöhnliche Erkrankung erkennen müssen. Sofern der Bauch abgetastet wird, was aus Zeitmangel hier offenkundig nicht passiert ist. Fazit: ein Kunstfehler.
Entschädigung von 7500 Euro
Das Gericht sprach dem Behandlungsopfer eine Entschädigung von 7500 Euro zu. Rechtskräftig! Prozessspezialist Bügler (Team Anwälte) rät: „Immer einen erfahrenen Anwalt zuziehen und sich von Sachverständigen niemals abspeisen lassen. Jedes Gutachten ist angreifbar!“
Der EDV-Administrator hat seine Hausärztin mittlerweile gewechselt. Aber noch etwas gibt zu denken: Das Verfahren zog sich über sieben lange Jahre hin - kein Ruhmesblatt für die Justiz!
Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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