Ali B. in U-Haft:
„Ich hab Susanna getötet, aber nicht vergewaltigt“
„Ja, ich habe sie getötet, aber ich habe sie nicht vergewaltigt.“ Das sagt Ali B., jener irakische Flüchtling, der unter dringendem Verdacht steht, die 14-jährige Susanna aus Mainz erdrosselt und ihre Leiche in einem Erdloch verscharrt zu haben. Nach seiner Flucht in seine Heimat ist der 20-Jährige zurück in Deutschland, sitzt nun in Untersuchungshaft. In einer sechsstündigen Einvernahme schilderte er die letzten Stunden des deutschen Mädchens. Ob sich diese tatsächlich so zugetragen haben, wird eine DNA-Analyse zeigen - deren Ergebnisse stehen aber noch aus.
Am Freitag wurde Ali B. in seiner Heimat Irak von einer kurdischen Spezialeinheit festgenommen, schon am Samstag wurde er nach Deutschland überstellt, wo ihm der Prozess wegen Mordes gemacht werden soll. Dass er die 14-jährige Susanna getötet hat, bestreitet der Asylwerber nicht, wohl aber, dass es zu nicht einvernehmlichem Sex gekommen sei. Er habe sie nicht vergewaltigt, sagte er laut Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn in der fast sechs Stunden langen Einvernahme am Sonntag. Das Mädchen sei schließlich eine Freundin von ihm gewesen.
„Er hat sich dahingehend geständig eingelassen, dass er Susanna F. umgebracht habe, eine Vergewaltigung wurde durch ihn allerdings bestritten“, so Kuhn. Als Motiv für die Tat habe Ali B. angebeben, „dass er aufgrund von Verletzungen im Gesicht von Susanna, die in Folge eines Sturzes entstanden sein sollen, befürchtet habe, dass das Mädchen die Polizei informieren werde“. Zuvor hätten sie gemeinsam gefeiert: Alkohol getrunken, Tabletten genommen. Dann sei es zum Streit gekommen - der für Susanna tödlich endete.
Warten auf Ergebnisse der DNA-Analyse
Ob sich tatsächlich alles so zugetragen hat, wie der 20-Jährige die Stunden am 22. Mai und in der darauffolgenden Nacht beschrieb, wird sich herausstellen. Derzeit wird laut der Wiesbadener Staatsanwaltschaft auf Hochtouren an der Auswertung der Angaben gearbeitet. Auch liege das vollständige Ergebnis der DNA-Analyse der Leiche der 14-Jährigen noch nicht vor. Daher könne man noch keine Angaben zu den teils widersprüchlichen Aussagen machen.
In „Besonders gesichertem Haftraum“ untergebracht
Der 20-Jährige wurde nach seiner Einvernahme in einem weißen Overall abgeführt und mit einem Polizeihubschrauber von Wiesbaden aus auf das Gelände einer Bundespolizeikaserne geflogen. Von dort wurde er mit einer Eskorte in die nahe Justizvollzugsanstalt Frankfurt I gebracht, wo er nun auf seinen Prozess wartet. In diesem Hochsicherheitsgefängnis im Stadtteil Preungesheim im Norden Frankfurts kann er besser überwacht werden, laut „Bild“ sitzt er in einem sogenannten BgH, einem „Besonders gesicherten Haftraum“, ein.
Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Welche Höchststrafe ihm droht, hängt davon ab, ob der 20-Jährige nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. In ersterem Fall sind es maximal 15 Jahre - sofern eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wird, bei einer Verurteilung als Erwachsener droht ihm lebenslange Haft. Doch wie kann es sein, dass ein zum Tatzeitpunkt Erwachsener nach Jugendstrafrecht verurteilt wird?
Laut einem Anwalt, den die „Bild“ zitiert, werde B. als Heranwachsender eingestuft - welches Strafrecht bei ihm angewendet wird, hänge davon ab, ob ihn auch das Gericht als Erwachsenen ansehe oder ob er sich „noch in der Jugendwelt aufhielt“. Es seien einige Fragen - wie Schulkarriere, Lebenspläne, Job - zu klären, „im Zweifel werden psychologisch-forensische Gutachten hierzu eingeholt“. Nach Einschätzung des Anwalts deuten „die Tat selbst und die bisher bekannten anderen Umstände eher auf Erwachsenenstrafrecht hin“.
Ohne Dokumente mit dem großen Flüchtlingsstrom gekommen
Sollte sich herausstellen, dass der Verdächtige älter ist als in seinen Papieren angegeben, erübrigt sich die Frage nach dem Strafrecht ohnehin. Ali B. war 2015 mit dem großen Flüchtlingsstrom über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen - ohne Dokumente. Deshalb konzentrieren sich die Ermittlungen derzeit auch darauf, an Papiere des Irakers heranzukommen.
14-Jährige war schon zwei Wochen vermisst gewesen
Susanna war zwei Wochen lang vermisst worden, bevor ihre Leiche am vergangenen Mittwoch in einem Erdloch in Wiesbaden entdeckt wurde. Der Verdächtige lebte in einem Flüchtlingsheim in der Nähe des Tatortes. Sein Asylantrag war im Dezember 2016 abgelehnt worden, wogegen er klagte. Deshalb hielt sich der 20-Jährige noch in dem Land auf, obwohl er polizeibekannt war: Gegen ihn laufen mehrere Verfahren, unter anderem wegen des Verdachts auf Raub.
Bevor er zur Fahndung ausgeschrieben wurde, reiste B. nach Angaben des deutschen Innenministeriums mit seiner Familie am vergangenen Wochenende legal über den Düsseldorfer Flughafen aus und setzte sich nach Erbil im Nordirak ab. Dort wurde er auf Bitten Deutschlands nach Hinweisen aus B.s eigener Familie festgenommen.
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