Ein 32-jähriger Südburgenländer ist am Mittwochnachmittag wegen versuchter Vergewaltigung der eigenen Mutter und Blutschande zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, wobei er sechs Monate unbedingt verbüßen muss, nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann, der sich nicht an den Vorfall im Februar erinnern konnte, soll zudem in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 9. Februar soll der 32-Jährige, der als achtjähriger Bub gemeinsam mit dem älteren Bruder bei Pflegeeltern untergebracht worden ist, versucht haben, seine leibliche Mutter bei sich zu Hause zu vergewaltigen. An diesem Tag habe er viel Bier getrunken. In Summe errechnete Staatsanwalt Heinz Prinke gut fünf bis sechseinhalb Liter. Nachdem ihm das Zigarettenpapier ausgegangen sei, sei er mit seinem Moped zur Tankstelle gefahren. Dass er dort nach einem langen Aufenthalt und weiterem Bierkonsum mit seinem Moped einen Unfall hatte und von der Polizei zur Mutter gebracht wurde, wisse er nicht mehr. „Ich habe ein Kurzzeitgedächtnis“, sagte er. Auch was danach geschah, wisse er nicht mehr.
"Er hat mich beim Hals genommen“
Nachdem ihm die Beamten zur Mutter gebracht hatten, soll sie ihm geholfen haben, sich niederzulegen. „Er war so stockzu, dass er nicht einmal gewusst hat, dass er bei mir war. Er konnte nicht mehr alleine gehen“, gab sie bei der Einvernahme, die via Video eingespielt wurde, zu Protokoll. Kurz nach dem Schlafengehen sei er plötzlich „wie ein wildes Viech“ in ihr Zimmer gekommen und habe sich auf sie gelegt. „Er hat mich beim Hals genommen und mir den Mund zugehalten.“ Dabei habe er mit derben Worten immer wieder den Wunsch nach Sex geäußert. Ob sie glaube, dass er wusste, dass er mit seiner Mama rede? „Ich weiß es nicht, ich glaube nicht.“
Bereits im Sommer 2017 soll er in ihrer Küche einmal - ebenfalls im alkoholisierten Zustand - seine Hose runtergelassen haben. „Da hat er nichts von Sex gesagt. Ich habe mit ihm geschimpft und er hat sich gleich wieder angezogen und dann hab ich ihn aus der Wohnung getrieben.“
Nachbarin hörte Hilfeschreie
Der Angeklagte selbst meinte dazu kopfschüttelnd: „Also bei meiner eigenen Mutter glaube ich nicht, dass ich das gemacht habe“. Außerdem könne er sich nicht vorstellen, dass er in der besagten Nacht im heurigen Februar seiner Mutter nachgelaufen sei. Eine Nachbarin, die die Hilfeschreie im Stiegenhaus hörte und schließlich die Polizei verständigte, untermauerte die Aussagen der Mutter.
Aufgrund eines Sachverständigengutachtens wurde dem Antrag des Staatsanwalts zur Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher zugestimmt. Diese Maßnahme sei dem Senat sinnvoller erschienen als eine Weisung zu einer stationären Therapie. Dem Angeklagten soll so die Chance gegeben werden, „sein weiteres Leben in den Griff zu bekommen“, so die Richterin abschließend. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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