Flexibilitäts-Gesetz

Muss ich jetzt zwölf Stunden am Tag arbeiten?

Österreich
15.06.2018 14:45

Die einen sprechen von „Verrat“, „Anschlag“ und riesiger „Sauerei“, die anderen von einem „Freudentag“ für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich. Wer hat recht, was steckt wirklich hinter dem Gesetz zur neuen Arbeitszeitflexibilisierung? Die „Krone“ hat wichtige Fragen und Antworten.

Muss ich jetzt zwölf Stunden am Tag arbeiten?
 
Bei der Anhebung der täglichen bzw. wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden bzw. auf 60 Stunden sind Einschränkungen geplant. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Überstunden ablehnen, wenn durch diese die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Für die 11. und 12. Stunde gibt es bei überwiegenden persönlichen Interessen - etwa Kinderbetreuungspflichten - ein Ablehnungsrecht.

Wörtlich heißt es im Gesetz: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung.“ Wie Arbeitgeber in der Praxis reagieren, wenn z. B. ein Arbeitnehmer dreimal hintereinander ablehnt, ist unklar. Wiens AK-Präsidentin Renate Anderl: „Das Ablehnungsrecht ist blanker Hohn. Wer die 11. und 12. Überstunde ablehnt, riskiert eine Fristlose.“ Arbeitnehmer müssten beweisen, dass ihre Interessen schwerer wiegen als betriebliche.

(Bild: Kronen Zeitung, Quelle: EuroStat)

Muss ich nun auch an Wochenenden schuften?
 
Maximal vier Ausnahmemöglichkeiten von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es pro Jahr geben. Jedoch ist nicht erlaubt, an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden zu arbeiten - Stichwort Adventzeit.

Wird meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit mit diesem Gesetz erhöht?
 
Sie darf laut Gesetzesvorlage (bei einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen) wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten.

Fallen die Zuschläge für Überstunden?
 
Laut Gesetz bleiben alle Überstundenzuschläge aufrecht. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag - je nach Vereinbarung mit Zeit oder Geld - vergütet.

AK-Präsidentin Renate Anderl (Bild: Jöchl Martin)
AK-Präsidentin Renate Anderl

AK-Präsidentin Anderl betont, dass 89 Prozent der Arbeitnehmer den Zwölf-Stunden-Tag nicht wollen. Die Regierung will das Gesetz Anfang Juli beschließen.

Kronen Zeitung

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