18 Jahre Haft lautete 2010 das Urteil für einen Kärntner, weil er seine Freundin mit einer Axt erschlagen hatte. Jetzt gab es für den Gewalttäter den nächsten Schuldspruch: Er hatte einen Zellengenossen mit einem Tischbein erschlagen. Dafür fasste er lebenslange Haft und eine Einweisung aus. Nicht rechtskräftig!
„Der René’ war so ein falscher Hund, ich hatte so einen Hass auf ihn, weil er den Mord an seiner Freundin abgestritten hat“ - damit begründet der sogenannte „Axt-Mörder“ (er erschlug seine Freundin) die tödlichen Attacken auf seinen Zellengenossen in der Grazer Justizanstalt Karlau.
Alles sei geplant gewesen, gab er zu. Von einem Tisch montierte der 34-jährige Johannes O. die Füße ab und schlug mit einem davon auf den Kopf des Kärntner „Badewannen-Mörders“ - er hatte seine Lebensgefährtin ertränkt - ein. Weil der nicht zu röcheln aufhörte, schnallte er ihm einen Gürtel um den Hals und zog zu, mit einem Messer stach er ihm noch in den Kopf. „Danach hab ich mich aufs Bett gesetzt und eine geraucht“, erzählt er. Ein weiterer Mithäftling will von der Tat nichts mitbekommen haben. „Ich habe geschlafen und danach mit Tabletten versucht, das alles zu verdrängen.“
Psychiater: „chronisch gewaltbereit“
„Der Angeklagte ist chronisch gewaltbereit und wäre zu erneuten schweren Straftaten, somit auch zu Mord, fähig“, zieht Psychiater Manfred Walzl vernichtende Schlüsse über den Angeklagten. Der soll nun lebenslang einsitzen und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, so die Entscheidung der Geschworenen. Nicht rechtskräftig!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.