Tool prüft Versicherte

Aktion scharf gegen Krankenstand-Sünder

Österreich
18.06.2018 07:12

Wer sich vor der Arbeit drücken will und ungerechtfertigt einen Krankenstand in Anspruch nimmt, muss sich künftig mehr in Acht nehmen: Denn im Zuge der Arbeitszeitflexibilisierung wird auch das Blaumachen erschwert. Im entsprechenden Initiativantrag von ÖVP und FPÖ ist nämlich eine Änderung des ASVG zum elektronischen Aufspüren von Versicherungsmissbrauch durch Dienstnehmer enthalten. Bisher wurden nur die Dienstgeber überprüft.

Konkret geht es um das „Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool“ der Krankenkassen, mit dem bisher gegen den Verdacht von Schwarzarbeit oder Scheinanmeldungen aufseiten von Firmen vorgegangen wurde. Nun werden die Kassen per Gesetz angewiesen, auch in den Daten der Versicherten Nachschau zu halten. Zu prüfen ist der „Verdacht auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit“, heißt es in der vorgeschlagenen neuen Passage von Paragraf 42b, Absatz 1 des ASVG.

(Bild: dapd)

Aber auch dem „missbräuchlichen Bezug von Heilmitteln, Hilfsmitteln und Heilbehelfen“ soll nachgespürt werden. Weiterer zu untersuchender Punkt: „Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der e-card“.

(Bild: Martin A. Jöchl (Symbolbild))

Angekündigt sind diese Maßnahmen bereits im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ gewesen, zu finden auf den Seiten 116 und 145. Allerdings kündigte Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erst im Mai die Abkehr von einem Kontrollinstrument in diesem Bereich an: Die seit 2016 erlaubte Tätigkeit verdeckter Ermittler der Sozialversicherung, das von der Ärztekammer bekämpfte „Mystery Shopping“, wird wieder abgeschafft.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
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