Die Türkei hat eine Rekordbeteiligung unter Auslandstürken bei den vorgezogenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gemeldet. 48,78 Prozent der mehr als drei Millionen Türken im Ausland stimmten demnach ab. In Österreich lag die Wahlbeteiligung mit 51,8 Prozent - 55.273 der 106.657 registrierten Wähler - deutlich über dem Durchschnitt.
Damit hat der türkische Präsident Recep Tayyik Erdogan mit seinen Last-Minute-Aufrufen genau das Gewollte erreicht: Das zahlreiche Auslandstürken bis zuletzt zur Wahlurne gehen. An den letzten beiden möglichen Tagen für die Stimmabgabe in Österreich - bis Sonntag hatten rund 42 Prozent abgestimmt (siehe Video oben) - legte die Wahlbeteiligung um knapp zehn Prozentpunkte auf 51,8 Prozent zu.
Damit war die Beteiligung etwas höher als beim türkischen Verfassungsreferendum im April des vergangenen Jahres. Damals hatten 50,59 Prozent der in Österreich registrierten Wähler ihre Stimme abgegeben. Auch im Vergleich zur Parlamentswahl im Jahr 2015 stieg die Partizipation. Vor den Wahlen am 1. November 2015 waren damals laut Schätzungen der türkischen Botschaft rund 44 Prozent zu den Urnen gegangen.
Auch in Deutschland eine deutlich höhere Wahlbeteilgung
In Deutschland machten diesmal 49,74 Prozent der 1,445 Millionen Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch - deutlich mehr als bei der letzten Parlamentswahl im November 2015, als 41 Prozent der Türken in Deutschland an die Urnen gingen.
Höchste Beteiligung in Belgien und der Schweiz
Die höchste Wahlbeteiligung im Ausland wurde laut der Nachrichtenagentur Anadolu in Belgien und der Schweiz erzielt, wo 57,8 Prozent beziehungsweise 56,7 Prozent der Wähler abstimmten. Sollte die Präsidentschaftswahl in eine zweite Runde gehen, wird im Ausland vom 30. Juni bis zum 4. Juli erneut gewählt. In der Türkei würde die Stichwahl am 8. Juli stattfinden.
Die Wahl im Ausland war am Dienstag zu Ende gegangen. Allerdings haben Auslandstürken noch bis zum Wahltag am Sonntag die Möglichkeit, ihre Stimme in Wahllokalen an den türkischen Grenzen abzugeben. Eine Briefwahl ist gemäß türkischem Recht nicht möglich.
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