„Sie haben Ihren Körper für die braune Sache als Werbefläche zur Verfügung gestellt!“, stellt der Richter in St. Pölten fest. Der Angeklagte, ein 19-Jähriger, stand wegen seiner Nazi-Tätowierungen vor Geschworenen. Ungewöhnliches Urteil: Herr Rat befiehlt die Entfernung der Tattoos!
Der 19-Jährige betrat den Saal mit Verband. Und Mütze. Die nahm er dann ab. Zu sehen: ein „SS“-Tatoo am Hinterkopf. Am Unterschenkel, unter dem Verband, prangt ein Eisernes Kreuz mit den symbolträchtigen Zahlen 18 (Adolf Hitler) und 88 („Heil Hitler“). So „g’schamig“ wie jetzt war er sonst nicht unterwegs - er prahlte damit in diversen Social-Media-Foren. Heute will er - das Heimkind, dessen Vater starb - wissen, dass er sich „die falschen Freunde“ ausgesucht hat.
Zwei Jahre bedingte Haft lautet das Urteil. Ungewöhnlich die Weisung des Richters: Der 19-Jährige muss die Tätowierungen entweder gänzlich entfernen oder so überstechen lassen, dass „man das nicht mehr erkennt“. Dies hätte der junge Mann eigentlich schon bis 1. Juli machen lassen sollen - als Entlassungsbedigung aus der U-Haft. Doch er will kein Tattoostudio gefunden haben, das dies erledigt.
Gabriela Gödel, Kronen Zeitung
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