Dass Cassius Clay alias Muhammad Ali Boxweltmeister war und der vielleicht berühmteste aller Zeiten, ist unbestritten. Bei so manch anderen seiner schlagenden Zunft ist nicht so klar, wer den begehrten Titel trägt. Weltmeister ist nicht zwingend Weltmeister, lernen wir in einem skurrilen Strafprozess. Ursprünglich geht es in dem Verfahren in Wien aber um Artenschutz. In einer Wohnung eines Mannes (67) wurden 88 Elefanten-Stoßzähne gefunden: 560 Kilo verbotenes Elfenbein. Jetzt wurde er dafür - nicht rechtskräftig - verurteilt.
Wer der Angeklagte genau ist, ist ziemlich rätselhaft. Er selbst bezeichnet sich als kleiner Pensionist - und als Weltmeister. Was sich wohl auf sein Geschäft als Masseur positiv auswirkte. Viele Bilder mit Prominenten zeugen davon.
„Fälschung eines Beweismittels“
Eigenen Angaben nach soll er 1975 in Kairo (Ägypten) den Titel eines Boxweltmeister im Mittelgewicht errungen haben. Zum Beweis legte er seinen Weltmeistergürtel auf den Richtertisch. Vorsitzende Martina Spreitzer-Kropiunig „beschlagnahmte“ diesen und Staatsanwalt Bernhard Mascha dehnte die Anklage auf „Fälschung eines Beweismittels“ aus. Denn niemand glaubt dem Beschuldigten den Box-Titel.
Name nicht auf Weltmeister-Liste zu finden
Aber bei genauerer Betrachtung ist schwer zu klären, wer tatsächlich Boxweltmeister ist. Es gibt vier anerkannte Weltverbände, die den Titel verleihen. Dort ist der Name nicht zu finden. Der Angeklagte nennt die WAA (World Athletic Association) als „seinen“ Verband. Dieser ist wenig bekannt und laut Beschreibung wurde die WAA von einem Amerikaner gegründet, weil ein anderer Verband den Titel seines Sohnes nicht anerkennen wollte. Als „Weltmeister nach WAA-Version“, also als Weltmeister im Westentaschenformat, hätte er sich bezeichnen dürfen. Den zweiten Teil ließ der Mann halt gerne weg.
Doch zurück zum Elfenbein. Hier fällte die Richterin ein klares Urteil: ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt, wegen Verstoß gegen das Artenschutzabkommen. Ausdrücklich ausgeschlossen wurde die Fußfessel. Er soll also in Haft. Nicht rechtskräftig.
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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