Seit Mai ist ein Gesetz in Kraft, das Rauchen im Pkw, wenn sich Kinder oder Jugendliche darin befinden, verbietet. Seit Juni dürfte gestraft werden, jedoch fehlt den Beamten im Großteil Österreichs die Handhabe, das an Ort und Stelle zu exekutieren. Gestraft wird derzeit nur in Wien.
Der Grund: Bis auf Wien fehlen in den Bundesländern bisher die Ermächtigungen der Bezirksverwaltungsbehörden. Somit können dort keine Organstrafmandate ausgestellt werden. Autolenker würden aber, wenn sie bei Verkehrskontrollen erwischt werden, auf den Umstand aufmerksam gemacht werden, heißt es seitens der Landespolizeidirektionen.
Grundsätzlich drohen 50 Euro Strafe
Eigentlich forderte das Gesundheitsministerium per Erlass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden auf, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen. Dadurch könnten Autofahrer, die dagegen verstoßen, mit einem Organmandat in der Höhe von 50 Euro belangt werden. Doch bis auf Wien wurde das im restlichen Österreich verabsäumt.
Grundsätzlich habe jeder Polizist die Möglichkeit, wenn er eine Übertretung wahrnehme, diese anzuzeigen, erklärte der Kärntner Polizeisprecher Rainer Dionisio. Dies wäre dann allerdings eine Strafverfügung.
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