Wende in der NS-Liederbuch-Affäre rund um den ehemaligen niederösterreichischen FPÖ-Politiker Udo Landbauer: Einem Gutachten des Bundeskriminalamtes zufolge liegt in der Causa der Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt keine Fälschung der Beweismittel vor. Demnach sind die umstrittenen Passagen lange vor Bekanntwerden der Affäre - mindestens aber 70 Tage vor dem 1. Februar - geschwärzt worden. Landbauer wird somit entlastet.
Die Schwärzungen könnten aber auch schon vor Jahren vorgenommen worden sein, heißt es in dem Gutachten. Genauer habe sich der Zeitpunkt mittels der chemischen Analysen nicht mehr datieren lassen. Damit steht fest, dass keine Verschleierungshandlungen gesetzt worden sind, um eine Strafverfolgung abzuwenden. Aus Sicht des Anwalts des Hauptverdächtigen sei bestätigt, dass kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege.
Die Unterlagen würden noch geprüft, sagte Staatsanwalt Erich Habitzl. Das Verfahren - ermittelt wurde gegen vier Verdächtige, die für das 1997 neu aufgelegte Liederbuch mit NS-verherrlichenden Inhalten verantwortlich zeichneten - sei noch nicht eingestellt worden.
Die Causa war kurz vor der niederösterreichischen Landtagswahl im Jänner bekannt geworden. Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei der Germania waren Liederbücher mit teilweise geschwärzten Passagen sichergestellt worden. Gegen die Burschenschaft wurde Ende Jänner ein Auflösungsverfahren eingeleitet. Der FPÖ-Spitzenkandidat für die Wahl am 28. Jänner, Udo Landbauer, der vorübergehend stellvertretender Obmann der Burschenschaft war, legte Anfang Februar alle politischen Funktionen zurück. Er wurde in dem Verfahren als Zeuge geführt.
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