Landesgericht Steyr

Geldstrafe nach tödlichem Fehler bei Infusion

Oberösterreich
28.06.2018 15:56

Das richtige Medikament, in der richtigen Dosis, in der richtigen Verabreichung zum richtigen Zeitpunkt für den richtigen Patienten. Diese sogenannte „5-R-Regel“ hat ein Pfleger im Krankenhaus Kirchdorf (OÖ) missachtet und einem Herzpatienten Kalzium statt Kalium in einer Infusion verabreicht. Der 61-Jährige starb.

Staatsanwalt Hans-Jörg Rauch klagte den erfahrenen Intensivpfleger (40) in Steyr wegen grob fahrlässiger Tötung an. Der Pfleger hätte gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Ein leicht vermeidbarer Fehler, so der Staatsanwalt, habe zum Tod eines Patienten geführt.

Mit einen Blick vermeidbar
 Denn der Pfleger hatte die   in einer Lade falsch eingeordnete Infusion verabreicht, ohne genau auf das Etikett zu schauen. „Seit diesem Vorfall drehe ich jede Flasche um“, sagte er beim Prozess zu Richterin Christina  Forstner. Er bekannte sich schuldig die Infusionen verwechselt zu haben, ein Gutachten stellte fest, dass diese Verwechslung auch die Ursache für das Organversagen und den Tod von Helmut Sch.  war.  Der Pfleger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (nicht rechtskräftig) verurteilt. Die Richterin: „Der Fehler wäre mit einem Blick vermeidbar gewesen.“

Das Krankenhaus Kirchdorf, eines der Krankenhäuser der landseseigenen Gespag. (Bild: FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR)
Das Krankenhaus Kirchdorf, eines der Krankenhäuser der landseseigenen Gespag.

Freispruch für Kollegin
 
Einen Freispruch gab es hingegen für eine zweite Pflegekraft (58), auch sie soll eine Infusion verwechselt haben. Der Patient überlebte. Ihn ihrem Fall konnte das Gutachten nicht  100-prozentig einen Zusammenhang zwischen falscher Infusion und Gesundheitsschädigung feststellen.

Neue Sicherheitsmaßnahmen
 Spitalsträger gespag bedauerte den Vorfall in einer Aussendung. Die Infusionen werden nun in unterschiedlichen Behältern angeliefert, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen. In Planung sind außerdem Simulationstrainings für mehr Patientensicherheit. Das Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen von Helmut Sch. wurde außergerichtlich geregelt.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt