Das richtige Medikament, in der richtigen Dosis, in der richtigen Verabreichung zum richtigen Zeitpunkt für den richtigen Patienten. Diese sogenannte „5-R-Regel“ hat ein Pfleger im Krankenhaus Kirchdorf (OÖ) missachtet und einem Herzpatienten Kalzium statt Kalium in einer Infusion verabreicht. Der 61-Jährige starb.
Staatsanwalt Hans-Jörg Rauch klagte den erfahrenen Intensivpfleger (40) in Steyr wegen grob fahrlässiger Tötung an. Der Pfleger hätte gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. Ein leicht vermeidbarer Fehler, so der Staatsanwalt, habe zum Tod eines Patienten geführt.
Mit einen Blick vermeidbar
Denn der Pfleger hatte die in einer Lade falsch eingeordnete Infusion verabreicht, ohne genau auf das Etikett zu schauen. „Seit diesem Vorfall drehe ich jede Flasche um“, sagte er beim Prozess zu Richterin Christina Forstner. Er bekannte sich schuldig die Infusionen verwechselt zu haben, ein Gutachten stellte fest, dass diese Verwechslung auch die Ursache für das Organversagen und den Tod von Helmut Sch. war. Der Pfleger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (nicht rechtskräftig) verurteilt. Die Richterin: „Der Fehler wäre mit einem Blick vermeidbar gewesen.“
Freispruch für Kollegin
Einen Freispruch gab es hingegen für eine zweite Pflegekraft (58), auch sie soll eine Infusion verwechselt haben. Der Patient überlebte. Ihn ihrem Fall konnte das Gutachten nicht 100-prozentig einen Zusammenhang zwischen falscher Infusion und Gesundheitsschädigung feststellen.
Neue Sicherheitsmaßnahmen
Spitalsträger gespag bedauerte den Vorfall in einer Aussendung. Die Infusionen werden nun in unterschiedlichen Behältern angeliefert, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen. In Planung sind außerdem Simulationstrainings für mehr Patientensicherheit. Das Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen von Helmut Sch. wurde außergerichtlich geregelt.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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