Vermieter ratlos:

Große Aufregung um dreiste Wohnungsmieter in Linz

Oberösterreich
30.06.2018 07:00

Kurioser Mietstreit in der Kaisergasse! Eine dreiköpfige Familie hat ohne Einverständnis des Wohnungsbesitzers drei weitere Bewohner beim Meldeamt nachgemeldet. Per Zufall erfuhr der Vermieter davon und löste den Vertrag auf. Obwohl eine Grenze von drei Personen vereinbart war, ist das rechtlich kein Kündigungsgrund.

Drei Jahre hatte Hans Kresl mit den Mietern seiner Wohnung in der Kaisergasse 18 keine Probleme. Seit einigen Wochen dafür umso mehr. „Mitte Mai erfuhr ich rein zufällig, dass plötzlich sechs statt der vertraglich fix vereinbarten drei Personen in der 85 Quadratmeter großen Wohnung leben“, ärgert sich der 78-Jährige.

Auch Personenklausel fragwürdig
 Er kündigte wenige Tage später den Vertrag mit der Aufforderung, die Wohnung bis Ende Juli zu räumen. Die dreisten Mieter aus Ex-Jugoslawien halten davon sehr wenig. Sie ließen Kresl wissen, dass die Anmeldung der drei Personen völlig legal über das Meldeamt gelaufen sei. „Rechtlich gesehen ist das völlig legal. Es liegt gegenüber dem Meldeamt kein Verstoß vor.“, sagt Sonja Toifl-Campregher von der Mietervereinigung. Die im Vertrag festgelegte Höchstzahl von Personen hält sie außerdem für sehr fragwürdig. Ich glaube nicht, dass sie hält.

Sauer auf Meldeamt
 „Hier wird einfach über meinen Kopf hinweg entschieden“, ist Kresl auch auf das Meldeamt sauer. Im Zuge seiner „Recherche“ wollte er unter anderem erfahren, wann die neuen Mieter eingezogen sind.  „Aus Datenschutzgründen erhielt ich keine Auskunft. Immerhin bekam ich den freundlichen Hinweis, dass ich mit den Mietern reden soll“, fand Kresl den Vorschlag aber gar nicht besonders lustig.

Miete nicht bezahlt
 Denn mittlerweile herrscht   Eiszeit. Auch die Mietzahlung wurde eingestellt. Das ist rechtlich aber ein Kündigungsgrund.

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