Die Einführung des 12-Stunden-Tages sorgt derzeit in ganz Österreich für Aufregung. Landesweit werden deshalb auf Initiative von Gewerkschaften und Betriebsräten Betriebsversammlungen abgehalten, wodurch es im öffentlichen Verkehr zu Verspätungen und Zugausfällen kommt. Darüber ist man natürlich auch bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) nicht glücklich. Offiziell gibt es von der ÖBB-Führung zwar keine Aussagen dazu, am Montag ist aber ein internes Papier aufgetaucht, aus dem hervorgeht, dass man das Vorgehen der Gewerkschaften nicht für notwendig hält. ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer hält die Versammlungen parteipolitisch motiviert - da die ÖBB-Mitarbeiter laut der Betriebsinformation keine Änderungen aufgrund der Arbeitsflexibilisierung zu befürchten hätten.
„12 Stunden sind im Betriebsdienst der ÖBB bereits jetzt möglich und werden von Arbeitgeber- wie von Arbeitnehmerseite mitgetragen. Jedenfalls für diesen Bereich wird das neue Arbeitszeitrecht unmittelbar kaum Änderungen bringen“, heißt es in dem der krone.at-Redaktion vorliegenden Informationspapier zum neuen Arbeitsgesetz. Informationsveranstaltungen und Proteste dagegen hatten am Montag für Behinderungen des öffentlichen Verkehrs gesorgt (siehe Video oben).
12-Stunden-Tag bei ÖBB schon jetzt möglich
In dem Papier wird aufgelistet, was die vorgeschlagenen Änderungen für die ÖBB bedeuten. „Um die neuen Spielräume für den Arbeitgeber zu nützen, braucht es überwiegend Konsens mit Gewerkschaft und Betriebsrat“, betont die ÖBB-Konzernführung. Der 12-Stunden-Tag sei demnach schon jetzt im Rahmen des Betriebsdienstes und dort möglich, wo Schichtdienst erforderlich ist. Der 12-Stunden-Tag sei durch Kollektivvertrag mit der Gewerkschaft für Berufe wie Lokführer, Fahrdienstleiter etc. klar geregelt.
Nehammer ortet Parteipolitik „zu Lasten tausender Pendlerinnen und Pendler“
Der ÖVP-Generalsekretär verurteilte daher die Betriebsversammlungen der Gewerkschaften und Betriebsräte. „Die ÖBB Betriebsräte demonstrieren also wissentlich und offensichtlich parteipolitisch motiviert gegen eine Regelung, die sie gar nicht betrifft und das zu Lasten tausender Pendlerinnen und Pendler. Dafür habe ich kein Verständnis", so Nehammer.
„Die Betriebsräte der ÖBB müssten wissen, dass die neue Regelung in ihrem Unternehmen kaum Veränderung bringt. Das ist ein weiteres Beispiel von bewussten Falschmeldungen und Verunsicherungen. Ich fordere alle handelnden Akteure dazu auf, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren“, so der Generalsekretär. Nehammer stellt auch klar: "In bestehende Betriebsvereinbarungen wird nicht eingegriffen. Auch wenn das von manchen Seiten immer wieder behauptet wird."
Mit der geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes, gegen die am Samstag in Wien 80.000 Menschen protestierten, sollen künftig mehr Überstunden pro Tag und Woche möglich sein. Die Grenze von durchschnittlich 48 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen bleibt aufrecht. Um die neuen Spielräume im Arbeitszeitgesetz zu nützen, ist ein Konsens zum Beispiel beim Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen nötig.
Kaum Änderungen auch im Betriebsdienst der ÖBB
Für die ÖBB würde das neue Gesetz im Betriebsdienst unmittelbar kaum Änderungen bringen, schreibt die Konzernführung weiter. Durch die Änderung der Höchstarbeitszeit von täglich zehn auf zwölf und wöchentlich 50 auf 60 Stunden würden bei den ÖBB künftig 20 statt bisher zehn Überstunden pro Woche möglich. Das Überstundenkontingent steige von 320 auf 416 Überstunden pro Jahr. Zur Ausschöpfung des neuen Überstundenkontingents ist laut ÖBB-Führung eine Änderung im Arbeitszeit-Kollektivvertrag erforderlich, die nur im Einvernehmen mit der Gewerkschaft möglich ist.
Vereinbarungen müssen unter Umständen neu verhandelt werden
Unter Umständen müssten auch Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat neu verhandelt werden. Auch Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, die laut neuem Arbeitszeitgesetz viermal im Jahr möglich sein sollen, müssten bei den ÖBB durch eine Betriebsvereinbarung gedeckt werden, heißt es in dem ÖBB-Papier weiter. Angepasst werden müssten die internen Gleitzeit-Betriebsvereinbarungen, für die Nutzung der Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben brauche es ein Anpassung im bestehenden Kollektivvertrag.
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