NSU-Prozess vor Urteil

Zschäpe: „Habe das weder gewollt noch getan“

Ausland
03.07.2018 12:46

„Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe.“ Mit diesen Worten wandte sich Beate Zschäpe, Hauptangeklagte im Prozess um die rechtsextremistische Terrorgruppe NSU, die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen getötet hatte und 2011 mit den Selbstmorden von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und der Verhaftung Zschäpes gesprengt worden war, an das Oberlandesgericht München. Die 43-Jährige distanzierte sich am Ende des seit über fünf Jahren laufenden Prozesses noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde. Über Zschäpe als einzige Überlebende des Neonazi-Trios und mehrere mitangeklagte Komplizen wird aller Voraussicht nach am 11. Juli geurteilt.

Während der über fünf Jahre, die der Prozess bereits dauert, hatte sich Zschäpe erst einmal zu Wort gemeldet. Im September 2016 las die 43-Jährige eine persönliche Stellungnahme vor. In dieser schrieb sie, sie sei früher nationalistisch gewesen, das habe sich aber geändert. Was den Opfern geschah, tue ihr leid. Nun nützte Zschäpe die ihr zustehenden fünf Minuten für eine letzte Erklärung vor dem baldigen Urteil. Aus diesem Grund war auch das öffentliche Interesse am Dienstag enorm. Neben Medienvertretern waren zahlreiche Schüler, Studenten und Pensionisten als Prozessbeobachter vor Ort.

Beate Zschäpe berät sich mit ihrem Anwalt Mathias Grasel. (Bild: APA/AFP/POOL/MICHAELA REHLE)
Beate Zschäpe berät sich mit ihrem Anwalt Mathias Grasel.

„Bedauern“ und „aufrichtiges Mitgefühl“ für Angehörige
Sie könne an dieser Stelle nicht mehr äußern als „Worte des aufrichtigen Bedauerns“ - die Angehörigen der Opfer, die einen geliebten Menschen verloren, „haben mein aufrichtiges Mitgefühl“, erklärte die Hauptangeklagte. Gleichzeitig distanzierte sie sich vom rechtsextremistischen Gedankengut. Dieses habe „gar keine Bedeutung mehr“ für sie. Zu den Morden meinte Zschäpe, sie habe keine Kenntnis gehabt, warum ihre beiden Freunde die Opfer an den verschiedenen Tatorten ausgewählt hatten.

Beate Zschäpe ergriff vor der baldigen Urteilsverkündung das Wort und distanzierte sich noch einmal von den Verbrechen ihrer toten Freunde. (Bild: APA/AFP/POOL/CHRISTOF STACHE)
Beate Zschäpe ergriff vor der baldigen Urteilsverkündung das Wort und distanzierte sich noch einmal von den Verbrechen ihrer toten Freunde.

Die deutsche Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams hingegen halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig.

Zehn Menschen aus Fremdenhass getötet
Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio (siehe Bilder unten) im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn im Bundesland Baden-Württemberg.

Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (Bild: APA/AFP/FRANK DOEBERT/OSTTHUERINGER ZEIT)
Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos
Die NSU-Mitglieder Mundlos (links), Zschäpe und Böhnhardt in ihrem Wohnwagen (Bild: APA/AFP/DPA/Bundeskriminalamt/HO)
Die NSU-Mitglieder Mundlos (links), Zschäpe und Böhnhardt in ihrem Wohnwagen
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