"Der Akt kommt in den nächsten Tagen an das Oberlandesgericht Innsbruck, dann wird entschieden", bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch. Der Beamte saß am vergangenen Wochenende in Verwahrungshaft in der Justizanstalt Feldkirch.
Gegen "gelindere Mittel" frei
Der Antrag auf Untersuchungshaft war wegen Verdunkelungsgefahr gestellt worden. Der zuständige Einzelrichter folgte dem Antrag am Montag aber nicht und verfügte die Enthaftung des Mannes gegen "gelindere Mittel". Das heißt, dass dem Beschuldigten etwa verboten ist, mit seinen angeblichen Opfern in Kontakt zu treten.
"Wir sind der Auffassung, dass die Voraussetzungen für Untersuchungshaft gegeben sind", betonte Rusch. Ob sich das Oberlandesgericht Innsbruck hinsichtlicher der U-Haft-Entscheidung für befangen erklären könnte, wollte Rusch nicht beurteilen.
Der Abteilungsleiter war am 13. November vom Dienst suspendiert worden. Er war wegen angeblicher schwerer sexueller Übergriffe angezeigt worden. Opfer sollen Mitarbeiterinnen einer privaten Sicherheitsfirma sein, die bei dem Beamten eine Prüfung ablegen mussten.
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