Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Julia Kührer ist in erster Instanz abgewiesen worden. „Unsererseits wird dieser Beschluss mit Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien bekämpft werden“, kündigte der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz am Montag an. Er hat dazu 14 Tage Zeit.
Im September 2013 hatte ein Geschworenensenat in Korneuburg einen damals 51-jährigen Wiener in einem Indizienprozess des Mordes an der 2006 verschwundenen 16-Jährigen aus Pulkau im Weinviertel schuldig gesprochen. Die verhängte lebenslange Haft wurde dann auf 20 Jahre herabgesetzt.
Auf dem Grundstück des verurteilten ehemaligen Videothek-Besitzers waren 2011 die sterblichen Überreste der Schülerin entdeckt worden. Die Todesursache ließ sich nicht mehr eruieren.
Der jetzige Anwalt des Mannes legte dem eine Verfahrenswiederaufnahme prüfenden Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Korneuburg im Dezember 2017 ein neues Gutachten vor, demzufolge das Mädchen an einer Überdosis Methamphetamin (Crystal Meth) gestorben sein könnte. Der damalige Gerichtssachverständige hatte eine letale Überdosis ausgeschlossen.
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