Das Pärchen hatte am 5. Juni gegen 14.00 Uhr mit einer Schreckschusspistole bewaffnet die Bank betreten. Doch der Raub verlief nicht nach Plan. Die Frau erlitt während des Überfalls einen Schwächefall und musste mit der Rettung abtransportiert werden. Daraufhin hatte der 49-Jährige nach eigenen Angaben "die Nerven verloren" und war zu Fuß geflüchtet. Noch am selben Abend wurde er in der gemeinsamen Wohnung verhaftet.
Noch ein "kurzes schönes Leben" erhofft
Beide bekannten sich am Beginn der Verhandlung für schuldig. Als Motiv gaben die Angeklagten an, dass sie beide "todkrank" seien und sich mit der erhofften Beute noch ein "kurzes schönes Leben" machen wollten. Am Abend vor der Tat hätten sie dann einen Film über einen Bankraub gesehen und den Überfall geplant.
Verteidiger Markus Abwerzger sprach von einem "persönlichen Drama", dass sich da abgespielt habe und appellierte an den Schöffensenat "Beweggründe und Vorgeschichte" der beiden Täter zu beachten. Zudem verwies er auf die "eingeschränkte Dispositionsfähigkeit" der Angeklagten, die laut psychiatrischem Gutachten bestanden hätte. "Beide haben erheblich Drogen konsumiert und Planung und Ausführung der Tat waren mehr als dilettantisch", betonte Abwerzger in seinem Schlussplädoyer und erbat eine milde Bestrafung.
"Tragödie", aber versuchter schwerer Raub
Richterin Moser hob hervor, dass der Schöffensenat ebenfalls der Ansicht sei, dass es sich bei diesem Fall um eine "Tragödie" handle. "Juristisch gibt es aber nichts daran zu rütteln, dass es sich um versuchten schweren Raub handelt", sagte sie. Als mildernd seien bei der 43-Jährigen unter anderem die bisherige Unbescholtenheit, die vollinhaltliche Geständigkeit und die beeinträchtigte Dispositionsfähigkeit zu werten gewesen. Erschwerend sei, dass sie "geistige Initiatorin der Tat" gewesen sei und ihren Lebensgefährten dazu verführt habe.
Bei dem 49-Jährigem kam erschwerend hinzu, dass er bereits "mehrmals einschlägig" vorbestraft sei und seine Lebensgefährtin bei dem "Raub mit Waffenbeteiligung" unterstützt habe. Mildernd sei das Geständnis zu werten gewesen und die Tatsache, dass es bei einem Versuch geblieben sei.
"Bezeichnend ist auch, dass sie nach der Tat in einem Gebüsch eingeschlafen sind und die Fahndung verschlafen haben", bemerkte die Richterin zu dem Angeklagten. Beide erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.