Nach Abschiebung

Bin Ladens Ex-Leibwächter muss zurückgeholt werden

Ausland
13.07.2018 18:07

Weil die Amtshandlung „grob rechtswidrig“ war und „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“ verletzt hat, muss der Freitagfrüh nach Tunesien abgeschobene frühere Leibwächter des Terrorpaten Osama Bin Laden wieder nach Deutschland zurückgeholt werden. Sami A. hatte mit seinem Eilantrag ans Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Teilsieg gegen den deutschen Staat erreicht.

Die Anordnung des Gerichts lautet: Sami A. müsse „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland“ zurückgeholt werden. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte 42-Jährige war am Freitag früh in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. Doch das Schreiben ging zu spät beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein, der Tunesier saß bereits im Flieger.

(Bild: APA/dpa-Zentralbild/Sebastian Willnow)

Sami A. derzeit in Tunesien in Haft
Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob Sami A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums der dpa.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum und kassierte - obwohl er von den Behörden als „Gefährder“ eingestuft wird - jahrelang Sozialhilfe in der Höhe von mehr als 1000 Euro. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida.

(Bild: EPA)

Ermittlungen wegen Hasspredigten mangels Tatverdachts eingestellt
Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

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