Marktmacht missbraucht

EU brummt Google 4,3 Milliarden Euro Strafe auf

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18.07.2018 13:12

Die EU-Kommission überzieht Google mit einer Rekordstrafe von mehr als 4,3 Milliarden Euro und will den US-Konzern rasch zu mehr Konkurrenz auf Smartphones mit dem Android-System zwingen. Auf die Strafe können weitere hohe Zahlungen folgen, wenn Google sein Verhalten nicht binnen 90 Tagen ändere, drohte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel.

Die Brüsseler Behörde wirft Google den Missbrauch seiner Marktdominanz bei Smartphone-Betriebssystemen vor. Die weiteren Zahlungen könnten rund 15 Millionen Euro pro Tag erreichen - auch rückwirkend. „Wir wollen, dass Google sein Verhalten ändert“, betonte Vestager. Es ist die mit Abstand höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Google war auch der vorherige Rekordhalter im Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr mit gut 2,4 Milliarden Euro. 

Google will Redkordstrafe anfechten
Der Internetkonzern kündigte bereits an, die Entscheidung der Kommission anzufechten. 
Android habe „die Auswahl für alle vergrößert, nicht verkleinert. Ein dynamisches Ökosystem, ein hohes Innovationstempo und niedrige Preise sind klassische Merkmale eines starken Wettbewerbs. Wir werden gegen die Entscheidung der Kommission Rechtsmittel einlegen“, so das Unternehmen.

Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt und läuft Marktforschern zufolge in Europa auf rund 80 Prozent aller Smartphones. Damit sind Hunderte Millionen Nutzer allein in Europa betroffen. Die Mobil-Plattform wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen.

(Bild: Google)

Alles oder gar nichts
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internetkonzerns installieren müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur den Play Store installieren wollen würde.

Laut Vestager sorgt die Vorinstallation von Google als Standard-Suchmaschine dafür, dass die Verbraucher sie auch benutzen, statt sich die Anwendung eines Konkurrenten herunterzuladen. So seien mehr als 95 Prozent der Suchanfragen auf Android-Geräten 2016 über Google gestellt worden. „Die große Mehrheit der Nutzer nimmt, was mit dem Gerät kommt.“ Google kontert, die Bündelung mehrerer Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

(Bild: Andreas Gebert/dpa)

Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“, gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Vestager führt als Beispiel an, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Sie seien interessiert gewesen - aber hätten FireOS nicht nutzen können, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können. Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teilt, wenn diese auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genießt.

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern. Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist Apples iOS-Plattform. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.

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