Das Zwischenbilanz-Interview der Grünen-Politikerin Gabriela Moser zum Buwog-Strafprozess schlägt weiterhin hohe Wellen. Die Anwälte des hauptangeklagten Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser orten eine „verbotene Einflussnahme“ und forderten am Mittwochvormittag die Einstellung der Live-Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Liveticker-Einträge seien oft „falsch“ bzw. „verzerrte Information“ und würden daher die Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch die Schöffen in ihrer Urteilsfindung beeinflussen. Die Richterin schmetterte die Initiative postwendend ab.
Wegen des Interviews haben Grassers Verteidiger eine Sachverhaltsdarstellung gegen Moser und jene APA-Journalistin, die das Interview geführt hatte, eingebracht. Auch ein Medienanwalt sei bereits hinzugezogen worden, erklärte Rechtsbeistand Manfred Ainedter.
„Moser war kein einziges Mal im Gerichtssaal“
Da sich Mosers Urteil auf „lediglich Liveticker-Berichte“ bezogen habe und die Politikerin kein einziges Mal im Gerichtssaal anwesend gewesen sei, ist die Live-Berichterstattung ins Visier der Verteidiger geraten. Norbert Wess legte mehrere Kopien von Ticker-Einträgen der vergangenen Verhandlungstage vor und wies auf „verzerrte“ bzw. „falsche“ Inhalte hin, die durch die Aussagen der Angeklagten widerlegt worden seien.
Ainedter und Wess sehen das Recht auf ein faires Verfahren und wirksame Verteidigung verletzt. Wenn Moser Aussagen einzelner Angeklagter als „unglaubwürdig“ bezeichne, sei das ein „Versuch, den Prozess zu beeinflussen“. Einzig und allein das Gericht sei für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit zuständig.
Staatsanwaltschaft: „Hat mit Verhandlungsgegenstand nichts zu tun“
Die Staatsanwaltschaft kommentierte den Antrag der Verteidiger knapp: „Dieser Antrag hat gar nichts mit dem Verhandlungsgegenstand zu tun. Warum wir hier sitzen, ist nicht die mediale Berichterstattung, sondern die Frage, ob Grasser und die anderen Angeklagten kassiert haben oder nicht.“
Richterin sieht keine Beeinflussung, Ticker bleibt
Richterin Marion Hohenecker sieht auch keine verbotene Beeinflussung, zudem störe die Live-Berichterstattung „weder Ruhe noch Ordnung“ im Gerichtssaal. Die Öffentlichkeit sei eine wesentliche Säule des Strafverfahrens, erklärte die Vorsitzende die Debatte um die Live-Berichterstattung aus dem Gericht für beendet.
Der Name Grasser als „Synonym für das Finanzministerium“
Inhaltlich standen die Vorgänge rund um die Einmietung der Finanzlandesbehörde in den Linzer Terminal Tower im Zentrum des 45. Verhandlungstages. Er sei in das Projekt kaum eingebunden gewesen, sagte Grasser. Zudem habe er während seiner Amtszeit „keine einzige Standortentscheidung selbst unterzeichnet“. „Das war nicht meine Aufgabe“, stellte der Hauptangeklagte fest. Dass sein Name immer wieder in E-Mails zwischen den Mitgliedern der Büroturm-Errichter zu finden sei, erklärte Grasser damit, dass dieser wohl oft als „Synonym für das Finanzministerium“ verwendet worden sei.
Die Staatsanwaltschaft wirft Grasser vor, sich so lange gegen die Übersiedlung in den Terminal Tower gewehrt zu haben, bis Schmiergeld an ihn und die mitangeklagten Walter Meischberger, Ernst-Karl Plech und Peter Hochegger in Höhe von 200.000 Euro geflossen ist.
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