Im Korruptionsprozess rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen und den Linzer Terminal Tower hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Mittwoch erneut sein Handeln verteidigt. Die Vergabe der Bundeswohnungen (Buwog) sei korrekt, transparent und ein Erfolg für die Republik gewesen. Interessant in diesem Zusammenhang: Bei der ersten Einvernahme sah Grasser noch eine „katastrophale Optik“ durch das Provisionsgeschäft bei der Buwog.
Von dem Geschäft, das Walter Meischberger und Peter Hochegger mit dem letztlich siegreichen Bieter bei der Buwog-Privatisierung machten, habe er nichts gewusst, betonte Grasser mehrfach in der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker. Er habe von der 7,5-Millionen-Provision für seinen damals besten Freund Meischberger erst im Herbst 2009 erfahren. Die Anklage wirft Grasser, Meischberger, Hochegger und Ernst Karl Plech vor, sie hätten bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower (Bild unten) Schmiergeld kassiert. Die Beschuldigten weisen dies zurück, nur Hochegger hat ein Teilgeständnis abgelegt.
Die Richterin ging am Freitag mit Grasser den Rechnungshofbericht zur Buwog durch. Grasser widersprach dem Bericht und den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Ein Verkauf der Wohnungen in einzelnen Paketen wäre keineswegs günstiger gewesen für die Republik, sondern die von ihm gewählte Vorgangsweise habe einen Maximalerlös herausgeholt.
Grassers Verhältnis zu Meischberger thematisiert
Viele Fragen stellte die Richterin zur Rolle von Meischberger und Hochegger für Grasser. Meischberger sei sein politisch-strategischer Berater gewesen, der diese Beratung aber gratis gemacht habe, betonte Grasser: „Es muss ja nicht immer ums Geld gehen, Frau Rat.“ Auch Hochegger hatte Grasser beraten, wie etwa ein längeres E-Mail zum Entwurf einer Budgetrede Grassers zeigte. Dieses habe er aber gar nicht selbst verfasst, sondern sein damaliger Geschäftspartner, räumte Hochegger ein.
Hohenecker verwies dann darauf, dass bei der Buwog-Privatisierung Hochegger und Meischberger auf beiden Seiten auftauchten - einerseits als Berater des Verkäufers, des damaligen Finanzministers Grasser, und andererseits auf der Seite der Käufer, als Berater des Österreich-Konsortiums. Grasser betonte, bei ihm habe es keine „Freunderlwirtschaft“ gegeben. Meischberger habe nie einen Auftrag des Finanzministeriums bekommen, Hochegger zwar schon, aber „er war nie ein Freund von mir“. Der mitangeklagte Ernst Karl Plech war Aufsichtsratschef der Buwog und Aufsichtsratsvizepräsident der staatlichen BIG. Plech habe nie vom Finanzministerium einen Auftrag bekommen, vom damaligen Justizministerium aber schon, spielte Grasser auf den Justiztower an.
Richterin nahm Geldflüsse unter die Lupe
Auch die Geldströme nahm die Richterin erneut unter die Lupe: Auf dem Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin landeten Grassers nach Veranlagung vermehrtes „Schwiegermuttergeld“, Geld des mitangeklagten Vermögensverwalters und Geld aus der in Liechtenstein geparkten Buwog-Provision. „Was geht mich die Mandarin an?“, fragte Grasser. Es handle sich nur um eine Überweisung von rund 780.000 Euro, nämlich vom Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank auf das Konto der Mandarin. Er habe das Geld wieder zu seiner Familie bringen wollen, indem er es zum - nun mitangeklagten - Schweizer Vermögensverwalter brachte.
Die Richterin ging mit Grasser auch das Protokoll seiner ersten Einvernahme durch die Staatsanwälte und Ermittler durch. Damals hatte er angegeben, dass er die 500.000 Euro in bar von seiner Schwiegermutter in der Schweiz bekommen habe, weil sie sein Veranlagungsgeschick testen wollte. Im Prozess spricht Grasser davon, dass es ein Geschenk der Schwiegermutter und letztlich für seine Kinder gedacht gewesen sei. „Ihre Schwiegermutter als wirtschaftlich Berechtigte, als Treuhänderin für Ihre Kinder?“, fragte die Richterin nach. Das klinge nach einer präzisen Schilderung, so Grasser. Er habe das bei seiner ersten Einvernahme nicht so angegeben, um seine Familie zu schützen.
Warum das Geld der Schwiegermutter nicht von der Schweiz auf die Meinl Bank überwiesen wurde, erklärte Grasser bei seiner ersten Einvernahme so, dass es ein Wochenende gewesen sei. Daher habe er das Geld in bar im Auto nach Österreich transportiert - nicht ohne sich zuvor im Finanzministerium nach der Rechtmäßigkeit zu erkundigen. Es sei damals erlaubt gewesen.
Grasser: „Fassungslos“, als er vom Provisionsgeschäft hörte
Schließlich wurden auch die gemeinsamen Treffen mit Meischberger und Plech bei Meischbergers Anwalt Gerald Toifl von der Richterin thematisiert. Er habe sich informieren wollen, meinte Grasser. Außerdem habe sein eigener Anwalt, Manfred Ainedter, keine Akteneinsicht bekommen. Als er erstmals von Meischberger von dem Provisionsgeschäft gehört habe, sei er „fassungslos“ gewesen. Bei seiner ersten Einvernahme sagte Grasser laut Protokoll, „für mich war es eine Katastrophe, weil mir klar war, dass die Optik katastrophal war“.
Der Prozess geht am 1. August mit der Fortsetzung der Einvernahme Grassers weiter.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.