Ein Vorarlberger Notrufsachbearbeiter der Polizei ist nach einer Bluttat mit vier Toten im Vorjahr nun entlassen worden, weil er auf den Notruf eines Nachbarn zu spät reagierte. Die Disziplinarkommission des Innenministeriums sprach diese Strafe aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und liege bisher nicht schriftlich vor.
Am 16. September 2017 hatte in Hohenems ein 38-jähriger Mann türkischer Abstammung seine 33-jährige Frau und seine vier und sieben Jahre alten Töchter erstochen, bevor er sich aus dem Fenster in den Tod stürzte. Ein Nachbar hatte bereits bei seinem ersten Anruf um 4.24 Uhr bei der Notrufstelle gemeldet, dass der Mann, gegen den ein Betretungsverbot bestand, mit seiner Frau streite und dass „Mama, Mama!“-Schreie der Kinder zu hören seien. Der Notrufsachbearbeiter blieb zunächst untätig.
Polizei 30 Minuten nach erstem Notruf bei Tatort eingetroffen
Der Nachbar rief nahezu im Minutentakt weitere vier Mal an und erklärte dem Diensthabenden um 4.37 Uhr, er werde nun direkt bei der Polizeiinspektion Hohenems anrufen. Diese wurde um 4.38 Uhr vom Nachbarn verständigt, der beschuldigte Notrufsachbearbeiter informierte die Polizeiinspektion erst um 4.43 Uhr. Die Polizeistreife traf um 4.53 Uhr am Tatort ein - rund 30 Minuten nach dem ersten Notruf - und fand die Frau und die beiden Kinder erstochen vor. Der Täter, der sich ein Messer in die Brust gerammt und sich aus dem Fenster gestürzt hatte, lag tot auf dem Vorplatz.
Notrufsachbearbeiter zunächst suspendiert
Der Notrufsachbearbeiter wurde in der Folge wegen des Verdachts einer schweren Dienstpflichtverletzung bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens suspendiert. Der Mann legte Beschwerde dagegen ein, doch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Mai in zweiter Instanz den erstinstanzlichen Bescheid der Disziplinarkommission des Innenministeriums vom März.
Das Disziplinarverfahren gegen den Polizisten ist nun abgeschlossen. Die Kommission sprach die Entlassung des Beamten aus. Das Ansehen der Polizei müsse gewahrt bleiben, zudem müssten sich Beamte im Dienst an Weisungen halten, begründete die Kommission diese härtestmögliche Strafe laut einem ORF-Bericht. Seitens der Landespolizeidirektion Vorarlberg bestätigte Stefan Morscher den Bericht. Die Strafe sei in der Verhandlung mündlich ausgesprochen worden, schriftlich liege die Entscheidung noch nicht vor, daher könne man noch nicht mehr dazu sagen. Zudem sei diese nicht rechtskräftig.
Bei der Notrufstelle 133 gelten Vorschriften, die einzuhalten seien, betonte Morscher. Es sei aber noch zu früh, zu beurteilen, welche Konsequenzen man aus dem Fall ziehen werde. In den vergangenen zehn Jahren sei jedenfalls keine solch harte Strafe gegen einen Beamten in Vorarlberg ergangen, so Morscher. Generell sei die Professionalisierung der Leitstellen in ganz Österreich ein Thema. Dieser Bereich sei unabhängig von dem konkreten Fall im Umbruch begriffen.
Kein Strafverfahren anhängig
Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, erklärte am Freitag, dass kein Strafverfahren gegen den entlassenen Polizisten läuft. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Beamten habe man nicht eingeleitet, da die Staatsanwaltschaft das Fehlverhalten für ein strafrechtliches Verfahren als nicht ausreichend ansah.
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