Die Vorgeschichte: Gegen den BZÖ-Politiker und Haider-Nachfolger Dörfler wurde wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit den "Ortstafel-Verrückungen" in Bleiburg/Pliberk und Ebersdorf/Drvesa vas ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren jedoch im Juli 2009 eingestellt. In der haarsträubenden Erklärung hieß es damals unter anderem, dass Dörfler "über keine juristische Ausbildung verfüge" und "die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einzuschätzen vermochte".
"Kein subjektives Recht"
Der Klagenfurter Richtersenat vertritt im Fall des Rates der Kärntner Slowenen die Meinung, dass "die formellen Voraussetzungen für die Fortführung des Verfahrens nicht vorliegen". Eine Fortführung könne nur "vom Opfer einer Straftat" beantragt werden.
Wörtlich heißt es: "Weder der Rat der Kärntner Slowenen noch von ihm vertretene Angehörige der slowenischen Volksgruppe sind als mögliche Opfer der von der Staatsanwaltschaft untersuchten Vorwürfe anzusehen. Artikel 7 des Staatsvertrages räumt einzelnen Angehörigen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten kein subjektives Recht auf zweisprachige topographische Aufschriften ein, das durch eine Straftat, wie es für die Zuerkennung der Opferrolle erforderlich wäre, beeinträchtigt werden könnte".
Weil der Fortführungsantrag aus Sicht der Richter nicht zulässig ist, könne der Senat auch die Gründe, die für die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft maßgebend waren, inhaltlich nicht prüfen, heißt es weiter.
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