Keine Verhetzung

Freisprüche und Geldstrafen im Identitären-Prozess

Österreich
26.07.2018 11:53

Beim Prozess gegen 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) zwischen 20 und 35 Jahren ist am Donnerstag das Urteil gesprochen worden: Der Richter sprach im Fall der schwerwiegenden Vorwürfe der Gründung einer kriminellen Organisation und der Verhetzung alle 17 Beschuldigten frei. Lediglich zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigungen bzw. wegen Körperverletzung und Nötigung zu Geldstrafen verurteilt.

Die Verurteilungen bezogen sich auf eine IBÖ-Aktion im weststeirischen Maria Lankowitz sowie auf eine in der Universität Klagenfurt, bei welcher der Richter eine Körperverletzung und eine Nötigung erkannte, da der Beschuldigte dem Rektor in den Bauch geschlagen haben soll. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Der andere Beschuldigte muss wegen Sachbeschädigung eine Strafe in der Höhe von 240 Euro bezahlen. Die beiden Verurteilten gaben ebensowenig wie der Staatsanwalt eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(Bild: APA/STRINGER/APA-POOL)

Richter: „Keine Kritik an Islam, sondern an Grünen-Politik“
„Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben“, lautete die Kernaussage der Urteilsbegründung. Der Richter - der namentlich nicht genannt sein wollte - ging in seiner ausführlichen Urteilsbegründung auf die einzelnen Aktionen der IBÖ ein und begründete, warum alle 17 Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung und der Verhetzung freigesprochen wurden. So sei seiner Meinung nach das Transparent „Islamisierung tötet“, das vom Dach der Parteizentrale der Grazer Grünen heruntergelassen wurde „keine Kritik am Islam, sondern an der Grünen-Politik und dem radikalen Islamismus.“

(Bild: APA/STRINGER/APA-POOL)

Staatsanwalt: „Sie begehen fortwährend Gesetzesbruch“
 
Während der Verhandlung ging der Staatsanwalt mit den Beschuldigten hart ins Gericht: „Sie stellen sich als eine Front von Gesetzestreuen dar und begehen fortwährend Gesetzesbruch.“ Er sprach über die Sachbeschädigungen im Zuge diverser Aktionen, die vom IBÖ-Programm „Integration ist Lüge“ ausgegangen waren.

(Bild: APA/STRINGER/APA-POOL)

Dazu gehörte auch der Sturm einer Vorlesung in Klagenfurt, bei der der Rektor einen Faustschlag gegen den Bauch erhielt. Man hätte sich auch der Diskussion stellen können, so der Ankläger: „Sie sind für mich keine Front von Patrioten, sondern eine Front von Feiglingen.“

(Bild: APA/STRINGER/APA-POOL)

Bei einer anderen Aktion wurde die einzige weibliche Angeklagte geschickt, Wände zu besprühen. „Sie ist auch ein Opfer, sie wäre von selbst nie auf so eine Idee gekommen. So geht man mit denen um, die man nicht als Elite sieht“, war der Staatsanwalt in Hinblick auf die Hierarchie innerhalb der IBÖ überzeugt.

„Sie vermeiden jede Differenzierung, weil Hetze einfacher ist“
 
Im Zentrum der Anklage standen die kriminelle Vereinigung und die Verhetzung. „Sie vermeiden jede Differenzierung, weil Hetze einfacher ist. Sachkundige Kritik ist schwierig“, warf der Ankläger den Beschuldigten vor, die er als „Pseudomoralisten, die vorgeben, den Staat zu beschützen“, bezeichnete.

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