Während Sommerferien

Zehn Jahre Haft für Sex-Spiele mit Tochter (13)

Wien
26.07.2018 13:09

Nach perversen Sex-Spielen mit seiner erst 13-jährigen Tochter ist am Donnerstag ein 42-jähriger Wiener zur Verantwortung gezogen worden. Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Blutschande zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte erbat Bedenkzeit.

Die Eltern des Mädchens haben sich vor rund zehn Jahren getrennt. Seither lebt die Tochter bei ihrer Mutter. Im Juli 2017 wurde vereinbart, dass die Schülerin einen Teil ihrer Sommerferien bei ihrem Vater verbringen durfte. Die 13-Jährige zog für drei Wochen bei dem Angestellten ein.

Über Wochen missbraucht
„Das hat er ausgenutzt. Er hat sie über Wochen schwer sexuell missbraucht“, legte Staatsanwalt Sherif Selim dar. Der Vater erfand ein abartiges Spiel, bei dem die Tochter nach anfänglichem Widerstand mitmachte, „weil‘s der Papa wollte“, wie sie nach der Festnahme des Mannes in ihrer kontradiktorischen Zeugenbefragung erklärte.

Der 42-Jährige bereitete zwei Zettel-Stöße vor. Auf dem einen notierte er Anweisungen zu sexuell konnotierten Berührungen bzw. geschlechtlichen Handlungen, auf dem anderen die Anzahl der Minuten, die diese dauern sollten. Danach spielte er auf seinem MP3-Player Musikstücke ab. Wenn die Tochter diese nicht erkannte, musste sie jedes Mal je zwei Zettel ziehen und die Vorgaben umsetzen. Der leibliche Vater schreckte dabei nicht einmal vor dem Vollzug des Beischlafs und besonders demütigenden Praktiken zurück.

(Bild: stock.adobe.com (Symbolbild))

Täter: „Eine blöde Dummheit“
Der Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffensenat umfassend geständig, beschönigte aber die ihm zur Last gelegten Verbrechen: „Das hat sich so ergeben. Das mit der Tochter war ein großer Fehler. Ich weiß nicht, was mich geritten hat.“ Er habe das Mädchen aufklären bzw. ihr Tipps für ihr künftiges Sexualleben geben wollen, behauptete er: „Mir ist es nicht um Sex gegangen.“ Das Ganze sei „eine blöde Dummheit“ gewesen: „Als sie gesagt hat, es tut weh, hab‘ ich natürlich aufgehört.“

Der 42-Jährige, der abgesehen von einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall bisher keine Vorstrafen aufwies, dürfte eine Vorliebe für junge Mädchen haben. Vor den inkriminierten Übergriffen hatte er Geschlechtsverkehr mit einer unwesentlich älteren Freundin seiner Tochter. Dazu gab es ein separates staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das eingestellt wurde, weil das Mädchen bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatte und seinen Angaben zufolge mit dem Sex einverstanden war. Auch sonst lagen keine Umstände vor, die einen Straftatbestand erfüllt hätten.

Zehn Jahre Haft
Auf die Frage des Richters, ob er aufgrund seiner sexuellen Präferenzen eine Therapie brauche, erwiderte der 42-Jährige: „Eigentlich nein.“ Er sei nicht auf Kontakt zu Unmündigen aus: „Ich hab‘ vor ein paar Jahren auch was mit einer 23-Jährigen g‘habt.“

Weil die 13-Jährige in besonderer Weise erniedrigt wurde, stand dem Schöffensenat ein Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren zur Verfügung. Zehn Jahre erschienen dem Gericht schuld- und tatangemessen.

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