1 Jahr nach Festnahme

Causa Seisenbacher: Kein Termin für Auslieferung!

Österreich
29.07.2018 13:05

Ein volles Jahr ist seit der Festnahme von Ex-Judoka Peter Seisenbacher in Kiew und der folgenden Ablehnung eines österreichischen Auslieferungsbegehrens vergangen - und es bleibt weiterhin unklar, wann der im Zusammenhang mit Sexualdelikten gegen Minderjährige Verdächtige in Wien vor Gericht gestellt werden kann. Zwei in Kiew laufende Verfahren legen nahe, dass Seisenbacher alle Möglichkeiten ausschöpfen möchte, um in der Ukraine zu bleiben.

Mehr als sieben Monate, nachdem er sich einem Prozess am Landesgericht Wien durch Flucht entzogen hatte, war Peter Seisenbacher am 1. August 2017 auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls von ukrainischen Polizisten in Kiew festgenommen worden. Aus der von der österreichischen Justiz erhofften baldigen Auslieferung des Judo-Doppelolympiasiegers wurde jedoch nichts: Nachdem die Behörden in Kiew zur Überzeugung gelangt waren, dass der Seisenbacher in Österreich vorgeworfene schwere sexuelle Missbrauch von Unmündigen unter Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses zwischen 1997 und 2004 nach ukrainischem Recht verjährt war, entließen sie ihn aus der Haft und lehnten das österreichische Auslieferungsbegehren formal ab.

Als offensichtlich freundliche Geste ermöglichte das ukrainische Justizministerium gleichzeitig jedoch Vertretern der österreichischen Botschaft in Kiew, zwei Pässe des Ex-Sportlers für ungültig zu erklären. Ohne Hilfe österreichischer Behörden, die neue Reisedokumente ausstellen müssten, ist eine Ausreise Seisenbachers aus der Ukraine somit praktisch unmöglich. Ergänzend beschied die ukrainische Migrationsbehörde am 6. Oktober 2017, dass der Österreicher aufgrund von Verstößen gegen das Fremdenrecht bis zum 12. Oktober 2017 das Land verlassen müsse.

(Bild: npu.gov.ua)

Zwei Verfahren in der Ukraine anhängig
Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, möchte offenbar in der Ukraine bleiben: Laut dem ukrainischen Gerichtsregister laufen derzeit zwei Verfahren, die eine denkbare Abschiebung oder Ausreise nach Österreich verhindern sollen. Bereits im Herbst 2017 hatte Seisenbachers ukrainischer Anwalt Serhij Koschelnyk Rechtsmittel gegen die Ausreiseverpflichtung vom 6. Oktober eingelegt. Es wurden u. a. falsche Gerichte bemüht, und auch formale Fehler verzögerten eine Behandlung. Nachdem es monatelang keine Bewegung in dieser Causa gegeben hatte, beschäftigte sich das erstinstanzliche Gericht des Kiewer Petschersk-Bezirk jedoch am 17. Juli mit der Ausreiseverpflichtung. Eine etwaige Entscheidung wurde vorläufig nicht veröffentlicht.

Nächster Termin im September
Im Februar hat Seisenbachers Anwalt auch gegen eine mit 18. Jänner 2018 datierte Anordnung der ukrainische Migrationsbehörde Rechtsmittel eingelegt. Die Indizien sprechen dafür, dass die Migrationsbehörde im Jänner einen Antrag des Österreichers auf politisches Asyl abgelehnt hat. Das erstinstanzliche Kiewer Verwaltungsgericht soll sich erneut am 11. September mit diesem Rechtsmittel beschäftigen.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Sollte der Ex-Judoka alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, würde es bis zu einer rechtskräftigen Asylablehnung bzw. Ausreiseverpflichtung noch einige Zeit dauern. An chronisch überlasteten Gerichten in der Ukraine werden derartige Fälle nicht prioritär behandelt. Anwalt Koschelnyk wollte sich zu den Perspektiven für seinen österreichischen Mandanten nicht äußern: „Einstweilen gibt es dazu keinen Kommentar“, erklärte er.

„Plan B“ scheitert an fehlendem Gesetzesbeschluss
Gescheitert ist bisher auch ein „Plan B“, mit dem Österreichs Justiz gehofft hatte, Seisenbachers trotz ukrainischer Verjährung der inkriminierten Delikte relativ bald habhaft zu werden. Christian Pilnacek, Strafrechts-Sektionschef im Justizministerium, hatte im September 2017 erklärt, dass die Ukraine knapp vor Anerkennung des EU-Auslieferungsübereinkommens stünde, bei dem die innerstaatliche Verjährung keine Rolle mehr spielte, wenn ein ausländischer Staat um Auslieferung eines seiner Bürger ersuchte.

(Bild: APA/Helmut Fohringer, Franz Votava)

Obwohl das betreffende Protokoll bereits im Juli 2017 vom Parlament in Kiew beschlossen wurde, kann es jedoch erst nach einer Novelle zur ukrainischen Strafprozessordnung in Kraft treten. Doch dazu ist es noch nicht gekommen: Denn die Parlamentarier konnten sich bisher noch nicht aufraffen, dieses von Präsident Petro Poroschenko initiierte Gesetz auch in finaler Lesung zu beschließen.

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