Auf Lauer gelegt

Nebenbuhler mit Dönermesser attackiert: Haftstrafe

Österreich
30.07.2018 16:40

Er harrte über Stunden hinweg mit einem Dönermesser unter dem Bett aus, um seine von ihm getrennt lebende Frau in flagranti mit ihrem vermeintlichen neuen Freund in der Wohnung zu erwischen, attackierte den 23 Jahre Jüngeren schließlich mit der Waffe und verletzte ihn, ehe das Opfer in Todesangst aus dem zweiten Stock sprang und danach wochenlang im Krankenhaus lag. Am Montag wurde der 48 Jahre alte Angreifer in Wien wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zur Vorgeschichte: 2015 hatte sich die Frau des 48-Jährigen nach über 15 Jahren Ehe von ihm scheiden lassen. Aus Sicht des Mannes kam man nach ein paar Monaten wieder zusammen und ging nach islamischem Recht - er stammt aus Afghanistan, sie aus dem Iran - erneut eine eheliche Verbindung ein, lebte aber getrennt. Er hatte allerdings Schlüssel zu ihrer Mietwohnung, um Kontakt zu seinen vier Kindern halten zu können, die bei der Mutter wohnten. Von seiner ältesten Tochter dürfte der Mann erfahren haben, dass seine Ex-Frau im Dezember 2017 über Facebook einen wesentlich jüngeren, ebenfalls aus Afghanistan stammenden Mann kennengelernt und mehrmals getroffen hatte. Sie soll dem jungen Mann auch Fotos von sich geschickt haben, auf denen sie spärlich bekleidet war. 

Am 31. Jänner kam es dann zum brutalen Vorfall: Der 48-Jährige verschaffte sich Zutritt zur Wohnung seiner Frau, nachdem sie zur Arbeit gegangen war und legte sich unter einem Bett im Kinderzimmer auf die Lauer. Warum er wusste, dass der 23 Jahre jüngere Mann an diesem Tag der Frau einen Besuch abstatten würde, blieb in der Verhandlung unklar. Der 48-Jährige harrte jedenfalls so lange unbemerkt unter dem Bett aus, bis der vermeintliche Nebenbuhler an der Tür läutete. 

Fenstersprung aus Todesangst
Mit dem 68 Zentimeter langen Dönermesser - die Klinge maß 55 Zentimeter - attackierte der Angreifer den 25-Jährigen und schlug ihm auf den Kopf. Dabei erlitt das Opfer eine Schädelverletzung in der Hinterhauptregion. „Er hat die Waffe wie ein Schwert eingesetzt“, meinte die Staatsanwältin. Einen zweiten Hieb konnte der 25-Jährige mit dem rechten Unterarm abwehren, wobei die Klinge eine tiefe Schnittwunde hinterließ, die dem jungen Mann mehrere Sehnen durchtrennte. 
Danach rannte das Opfer in Todesangst zu einem Fenster der Wohnung im zweiten Stock und sprang in die Tiefe. Beim Aufprall erlitt der 25-Jährige mehrere Brust- und Lendenwirbelbrüche und erlangte erst zwei Tage nach seiner Einlieferung ins Spital wieder das Bewusstsein. Nach mehr als einmonatiger stationärer Behandlung konnte er das Krankenhaus schließlich verlassen.

„Es war überhaupt keine Absicht“, versicherte der Angeklagte, dem die Staatsanwältin versuchten Mord vorwarf. Er berichtete dem Gericht, er hätte mitbekommen, wie sich seine Frau für den Männerbesuch umzog und ein aufreizendes rotes Kleid überstreifte. „Als sie ins Schlafzimmer gegangen sind, habe ich nicht mehr denken können. Ich habe gesehen, wie sie die Jacke ausgezogen hat, damit sie ins Bett kommt“, gab der 48-Jährige zu Protokoll. Und weiter: „Ich wäre lieber tot gewesen, als meine Frau nach 20 Jahren in so einer Situation zu sehen.“ Die Ex-Frau betonte im Zeugenstand, der 25-Jährige wäre „ein ganz normaler Freund“. Man habe sich zum Deutschlernen treffen und unterhalten wollen: „Er wollte nur die Wohnung sehen.“ Der 25-Jährige dementierte ebenfalls intime Kontakte.

Die Geschworenen glaubten schlussendlich nicht an versuchten Mord und verneinten diesen einstimmig, gingen vielmehr von absichtlicher schwerer Körperverletzung aus. Der 25 Jahre alte Afghane bekam 10.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Der 48-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. 

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