Buwog-Prozess

Grasser: Ermittlungen mit „inferiorer Qualität“

Österreich
01.08.2018 12:24

Nach der Aufregung an den vergangenen Verhandlungstagen rund um neue Beweismittel und ein Interview mit der Grünen-Politikerin Gabriela Moser hat sich am Mittwoch beim Buwog-Strafprozess erneut alles nur um die Causa selbst gedreht. Richterin Marion Hohenecker ging mit dem hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser ein Einvernahmeprotokoll und sein Bewegungsprofil durch. Dabei fanden Grassers Verteidiger mehr als ein Dutzend Fehler, wie der Ex-Finanzminister feststellte. Daher taugen seiner Ansicht nach diese Akten mit „inferiorer Qualität“ nicht als Beweismittel.

Grasser übte scharfe Kritik an der nicht umfassenden Ermittlung seiner Bewegungen im Jahr 2005: „Das ist das Papier nicht wert, auf dem es abgedruckt ist.“ Immer wieder seien Termine nicht berücksichtigt worden. Dann hätten sich die Ermittler nicht gefragt, warum bei mehreren Flügen der Name seines Vaters und nicht sein Name auftaucht. Auto- und Zugfahrten seien vollkommen ausgeklammert worden. „Solche Fehler wären in meinem Ministerium nicht passiert“, stellte Grasser klar.

Karl-Heinz Grasser auf dem Weg in den Großen Schwurgerichtssaal (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL)
Karl-Heinz Grasser auf dem Weg in den Großen Schwurgerichtssaal

Wichtig ist das Bewegungsprofil Grassers deswegen, weil es darum geht, ob er tatsächlich bei Geldübergaben seiner Schwiegermutter in der Schweiz dabei war. Der Hauptangeklagte meinte dazu: „Es waren bei diesen Treffen immer mehrere Familienmitglieder dabei.“ Wenn jetzt die Staatsanwaltschaft 13 Jahre später behaupte, diese Treffen hätten gar nicht stattgefunden, wundere er sich nur.

Die Staatsanwaltschaft bestreitet die Bargeldübergabe durch die Schwiegermutter. Dass die Mutter seiner Frau gegenüber den Ermittlungsbehörden bestritt, dass die 500.000 Euro des sogenannten Schwiegermuttergeldes von ihr sind, erklärte Grasser in der Hauptverhandlung damit, dass sie nach einer Hausdurchsuchung und der Einvernahme etwas überfordert war. Wann genau diese Übergaben in der Schweizer Wohnung der Schwiegermutter stattgefunden haben sollen, konnte Grasser allerdings nicht mehr aus seiner Erinnerung abrufen.

Automatischer Eintrag zu Feiertagen
Dass bei manchen Kalendereinträgen „Österreich“ dabeisteht, müsste laut Richterin nicht zwangsläufig heißen, dass Grasser auch im Lande gewesen sei. Sie habe nämlich alle Termine mit diesem Vermerk überprüft und es habe sich dabei um in vielen Kalendern automatische Feiertags-Einträge gehandelt. Dieser Logik konnte Grasser durchaus etwas abgewinnen. Aber an vieles konnte er sich nicht mehr erinnern und bat auch darum, seine damalige Sekretärin zu den Kalendereinträgen zu befragen.

Richterin Marion Hohenecker (Bild: APA/HANS PUNZ / APA- POOL)
Richterin Marion Hohenecker

„Vergabeprozess war nicht manipulierbar“
Zu den Buwog-Bieterrunden und dem Vorwurf der Weitergabe von Insiderinformationen betonte Grasser wiederholt, dass er keine Informationen aus dem Vergabeverfahren an seinen damaligen Berater und Freund Walter Meischberger weitergegeben habe. „Beruf ist Beruf und privat ist privat“, sagte der Hauptangeklagte. Der knappe Sieg des sogenannten Österreich-Konsortiums könnte tatsächlich Zufall gewesen sein. Eine Manipulation des Prozesses sei „theoretisch und praktisch nicht möglich“ gewesen. Grasser fragte sich auch, ob nicht vielleicht die „undichte Stelle“ beim Mitbieterkonsortium gewesen sei.

Nun folgt die große Sommerpause
Nach Grasser sind noch die Einvernahmen von zwei Angeklagten ausständig: Der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki und der frühere Anwalt von Meischberger, Gerald Toifl, müssen noch befragt werden. Neben der Richterin können auch die übrigen Mitglieder des Schöffensenats, die zwei Oberstaatsanwälte, die Privatbeteiligtenvertreter und die Verteidiger Fragen an die Angeklagten stellen. All das wird aber erst ab 18. September stattfinden. Nun folgt nämlich eine größere Sommerpause.

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