Veritabler Polit-Krimi bei den Freiheitlichen, ausgehend von Oberösterreich: Ein Schiedsgericht hat die Wahl des Hörschinger Voest-Betriebsrates und hiesigen Landesobmanns der Freiheitlichen Arbeitnehmer Gerhard Knoll (35) zum Bundesobmann dieser FPÖ-Teilorganisation als nichtig aufgehoben. Grund dafür sind zumindest optisch höchst fragwürdige Bargeldauszahlungen an oberösterreichische Delegierte beim FA-Bundestag am 26. Mai noch vor der Wahl Knolls und unter dessen teilweiser Mitwirkung.
Verschwunden ist von der Homepage der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) Oberösterreich der Bericht über die Wahl des 35-jährigen Voest-Betriebsrats und FA-Landesobmanns Gerhard Knoll aus Hörsching zum neuen Bundesobmann der FPÖ-Teilorganisation, die am 26. Mai in Graz war. Fängt man (durch einen anonymen Tipp-Geber angestoßen) an, sich zu erkundigen, warum, findet man sich rasch in einem veritablen Polit-Krimi wieder!
Denkbar knappes Wahlergebnis
Denn die Internet-Lücke ist kein Fehler, sondern Knoll ist nicht mehr FA-Bundesobmann, ergeben die Recherchen: Der ehrgeizige Jung-Freiheitliche wurde von einem Bundesschiedsgericht der Freiheitlichen Arbeitnehmer durch Nichtigerklärung seiner Wahl quasi abgesetzt und auch die Kür seiner vier Stellvertreter wurde verworfen. Wie Informanten erzählen: Weil es sein könnte, dass seine denkbar knappe Wahl (die Rede ist von einem Ergebnis von einem bisserl über 50 Prozent unter den etwas über 100 Wahlberechtigten) erst durch gewisse Unregelmäßigkeiten herbeigeführt worden sein könnte.
Vorab Bargeld für Teilnehmer
Ab hier wird’s zumindest optisch für Knoll höchst bedenklich. Denn am Bundestag in Graz bekamen die 25 oberösterreichischen Delegierten (und zwei Gäste, wie Knoll sagt) jeweils 100 Euro in bar ausbezahlt. Bei ihrem Eintreffen, also noch vor der Wahl Knolls - und teilweise unter dessen Mitwirkung. Im FA-Landespräsidium sei diese Art der „Aufwandsentschädigung“ vorher beschlossen worden.
„Stimmenkauf nicht nachgewiesen
Wer jetzt an “Stimmenkauf„ denkt, muss (zumindest medienrechtlich) vorsichtig sein: Ein solcher wurde nicht nachgewiesen, allerdings reichte dem Schiedsgericht offenbar der Eindruck, dass das in einigen Fällen so aufgefasst werden könnte. Auch bei drei der vier Obmannstellvertreter sei das Ergebnis knapp genug für mögliche Auswirkungen gewesen.
Knoll will erneut antreten
Knoll beharrt gegenüber der „OÖ-Krone“ darauf, er habe sich nichts zuschulden lassen kommen und verweist auf den Präsidiumsbeschluss. Er vergleicht die Wahlaufhebung mit jener der Bundespräsidentenwahl, wo es auch nur um theoretische Auswirkungen auf das Ergebnis gegangen sei. Er will jedenfalls bei der Wahlwiederholung im Herbst erneut antreten.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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